Bek-gemaess-7-Abs-3-VOSchulG · Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie gemäß § 7 Abs. 3 VOSchulG

Fundstelle:
SächsABl. 2000 Nr. 51, S. 985
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.