Gnadenordnung · Sachsen

Gnadenordnung

Fundstelle:
SächsABl. 2000 Nr. 1, S. 3 Fsn-Nr.: 312-V99.2
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Anlage 1

Anlage 1 (zu Nummer 11 Buchst. b Satz 3, Nummer 18 Buchst. a und Nummer 19 Buchst. b Satz 3) 1. Zur Person Alter, Familienstand, Beruf, Anzahl und Alter der Kinder, wirtschaftliche und sonstige für die Entscheidung bedeutsame persönliche Verhältnisse: Beispiel: 30-jähriger verheirateter Kaufmann, zwei Kinder, im Alter von fünf und sieben Jahren, monatliches Nettoeinkommen von 1 500 EUR 2. Vorstrafen Jahr der Entscheidung, erkennendes Gericht, festgesetzte Strafe, angewandter Straftatbestand Beispiel: 1996 Amtsgericht Aue 9 Monate Freiheitsstrafe wegen Betrugs1997 Amtsgericht Borna Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 15 EUR wegen Trunkenheit im Verkehr 3. Berichtsstrafe und -tat Festgesetzte Strafe, erkennendes Gericht, Tag und Rechtskraft der Entscheidung, wesentlicher Sachverhalt Beispiel: Urteil des Amtsgerichts Chemnitz vom 30. Juni 1999 (Bl. … d. A.), rechtskräftig seit 1. Juli 1999 (Bl. … d. A.), 2 Jahre Freiheitsstrafe wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahren ohne Fahrerlaubnis Am 2. April 1999 … (wesentlicher Sachverhalt). 4. Nachstrafen Wie Nummer 2. 5. Strafvollstreckung Angaben zum Stand der Vollstreckung, Strafbeginn, Strafende, Zwei-Drittel-Zeitpunkt, Strafort Beispiel: Der Verurteilte verbüßt die Strafe seit 1. August 1999 in der Justizvollzugsanstalt Plauen. Strafende: 31. Juli 2001, Zwei-Drittel-Zeitpunkt: 30. November 2000 6. Gesuch Bezeichnung des Gesuchs und Gesuchsvorbringen Beispiel: Gesuch des Verurteilten vom 1. Oktober 1999 (Bl. 1 Gnadenheft) um Strafaussetzung zur Bewährung. Durch die Vollstreckung drohe … Erläuterung Die Sachstandsdarstellung ist dem Gnadenbericht nach vorstehendem Muster auf neutralem Papier beizufügen. Unter den jeweiligen Überschriften sind die wesentlichen Angaben kurz – aber verständlich – und unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls wiederzugeben. Der Sachstandsbericht ist nicht zu unterzeichnen. Die Stellungnahmen zur Gnadenfrage sind im Bericht anzuführen.

Anlage 2

und 3

Anlage 2 und 3

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.