G-zum-Vertrag-Freistaat-Sachsen-LV-der-Juedischen-Gemeinden · Sachsen

Gesetz zum Vertrag des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden

Fundstelle:
SächsGVBl. 1994 Nr. 45, S. 1346 Fsn-Nr.: 73-7
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

1 Zustimmung zum Vertrag

Artikel 1 Zustimmung zum Vertrag 1Dem am 7. Juni 1994 unterzeichneten Vertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden wird zugestimmt. 2Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel

2 Schlußbestimmungen

Artikel 2 Schlußbestimmungen (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. (2) 1Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 8 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen. 2Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 8. Juli 1994 Der Landtagspräsident Erich Iltgen Der Ministerpräsident In Vertretung Heinz Eggert Der Staatsminister des Innern Der Staatsminister der Justiz Steffen Heitmann

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.