Sachsen

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Kulturräume in Sachsen

Fundstelle:
SächsGVBl. 1994 Nr. 33, S. 1016
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

1

Artikel 1 Das Sächsische Kulturraumgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Januar 1994 (SächsGVBl. S. 175) wird in § 1 wie folgt geändert: (4) Die Kreisfreien Städte Chemnitz, Leipzig und Dresden sind urbane Kulturräume; für sie gelten die Regelungen dieses Gesetzes mit Ausnahme von § 1 Abs. 1, 2, 3 und 5, § 2 Abs. 2 und 3, § 4, § 6 Abs. 3, § 7 Abs. 1 bis 3.

Artikel

2

Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am 1. August 1994 in Kraft. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 24. Mai 1994 Der Landtagspräsident Erich Iltgen Der Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf Der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Prof. Dr. Hans Joachim Meyer

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.