Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Aufhebung von Rechtsvorschriften
- Fundstelle:
- SächsGVBl. 2002 Nr. 9, S. 189
1 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen Forstdienst
Artikel 1 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen Forstdienst Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Forstdienst (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen Forstdienst – APrOgFD) vom 8. Dezember 1997 (SächsGVBl. 1998 S. 22) wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Überschrift zu § 26 wie folgt gefasst: „§ 26 Übergangsvorschrift“. 2. § 26 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 26 Übergangsvorschrift“. b) Satz 2 wird gestrichen.
2 Änderung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten über die Abschlußprüfung in den Ausbildungsberufen der Landwirtschaft und Hauswirtschaft
Artikel 2 Änderung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten über die Abschlußprüfung in den Ausbildungsberufen der Landwirtschaft und Hauswirtschaft § 18 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten über die Abschlußprüfung in den Ausbildungsberufen der Landwirtschaft und Hauswirtschaft vom 24. Oktober 1996 (SächsGVBl. S. 473) wird aufgehoben.
3 Änderung der Waldsperrungsverordnung
Artikel 3 Änderung der Waldsperrungsverordnung § 3 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten über die Art und Kennzeichnung der Sperrung von Wald (Waldsperrungsverordnung – WaldSpVO) vom 16. November 1992 (SächsGVBl. S. 597) wird aufgehoben.
4 Änderung der Dienstkleidungs-VO Forst
Artikel 4 Änderung der Dienstkleidungs-VO Forst § 9 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten über die Dienstkleidung für den Forstdienst im Freistaat Sachsen (Dienstkleidungs-VO Forst) vom 20. Juni 1994 (SächsGVBl. S. 1533) wird aufgehoben.
5 Änderung der Kennzeichnungsverordnung
Artikel 5 Änderung der Kennzeichnungsverordnung § 5 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung zur Kennzeichnung der geschützten Teile von Natur und Landschaft (Kennzeichnungsverordnung – KennzVO) vom 15. Juni 1993 (SächsGVBl. S. 572) wird aufgehoben.
6 Änderung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten über die Mindestanforderungen an eine Jagdgenossenschaftssatzung
Artikel 6 Änderung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten über die Mindestanforderungen an eine Jagdgenossenschaftssatzung § 5 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten über die Mindestanforderungen an eine Jagdgenossenschaftssatzung (JagdgSVO) vom 10. Juni 1994 (SächsGVBl. S. 1243) wird aufgehoben.
7 Änderung der Fischereiaufsichtsverordnung
Artikel 7 Änderung der Fischereiaufsichtsverordnung § 7 der Fünften Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten zur Durchführung des Fischereigesetzes für den Freistaat Sachsen (Fischereiaufsichtsverordnung – FischAufsVO) vom 26. Juni 1996 (SächsGVBl. S. 263) wird aufgehoben.
8 In-Kraft-Treten
Artikel 8 In-Kraft-Treten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 29. November 2001 Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft Steffen Flath
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.