Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Behandlung von Vorschüssen und Abschlägen an Gerichtsvollzieher nach § 12 GVO
- Fundstelle:
- SächsJMBl. 2006 Nr. 7, S. 71 Fsn-Nr.: 303-V06.1
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.