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title: "G-zum-StV-Brandenburg-Sachsen-Zusammenarbeit-in-Zweckverbaenden — Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit in Zweckverbänden und durch Zweckvereinbarungen"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/sn/2206-g-zum-stv-brandenburg-sachsen-zusammenarbeit-in-zweckverbaenden"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Sachsen"
language: "de"
source: "https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2206-G-zum-StV-Brandenburg-Sachsen-Zusammenarbeit-in-Zweckverbaenden"
updated: "2026-05-13T18:00:16+00:00"
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# G-zum-StV-Brandenburg-Sachsen-Zusammenarbeit-in-Zweckverbaenden — Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit in Zweckverbänden und durch Zweckvereinbarungen

**Landesrecht Sachsen**
*Fundstelle:* SächsGVBl. 1998 Nr. 23, S. 634 Fsn-Nr.: 234-8


### Artikel — 1

Artikel 1 (1) Dem am 23. April 1998 in Potsdam und am 11. März 1998 in Dresden unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit in Zweckverbänden und durch Zweckvereinbarungen wird zugestimmt. (2) Der Staatsvertrag wird nach stehend veröffentlicht.

### Artikel — 2

Artikel 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. (2) 1Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 6 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzugeben. 2Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 9. Dezember 1998 Der Landtagspräsident Erich Iltgen Der Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf Der Staatsminister des Innern Klaus Hardraht

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— Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit in Zweckverbänden und durch Zweckvereinbarungen
Amtliche Fassung: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2206-G-zum-StV-Brandenburg-Sachsen-Zusammenarbeit-in-Zweckverbaenden
Quelle: www.revosax.sachsen.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
