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title: "Foerderrichtlinie-Integration-von-Zugewanderten — Förderrichtlinie Integration von Zugewanderten"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/sn/21599-foerderrichtlinie-integration-von-zugewanderten"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Sachsen"
language: "de"
source: "https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/21599-Foerderrichtlinie-Integration-von-Zugewanderten"
updated: "2026-09-01T13:15:36+00:00"
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# Foerderrichtlinie-Integration-von-Zugewanderten — Förderrichtlinie Integration von Zugewanderten

**Landesrecht Sachsen**
*Fundstelle:* SächsABl. 2026 Nr. 28, S. 582 Fsn-Nr.: 27


### Anlage — (zu Teil 1 Ziffer IV Nummer 3)

Anlage(zu Teil 1 Ziffer IV Nummer 3) Im Rahmen der FRL Int-Zu ist eine Verwaltungsausgabenpauschale in Höhe von 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben pro Jahr vorgesehen. Als Verwaltungsausgabenpauschale werden Ausgaben für im Projekt regelmäßig auftretenden Verwaltungsaufwand anerkannt. Die Pauschale umfasst: – dem Projekt zurechenbare anteilige Ausgaben der übergeordneten Leitung bzw. Geschäftsführung, des Rechnungs- und Personalwesens sowie der allgemeinen Verwaltung (Gehälter, Bezüge Sonderzahlungen und Sozialabgaben), – dem Projekt zurechenbare anteilige Miete- und Mietnebenkosten (zum Beispiel Heizung, Wasser Strom, Müllabfuhr, Reinigung), – dem Projekt zurechenbare anteilige Ausgaben für Verbrauchs- und Arbeitsmaterialien sowie Druckkosten (zum Beispiel Papier, Toner), – dem Projekt zurechenbare anteilige Ausgaben für Porto und Versandkosten – dem Projekt zurechenbare anteilige Ausgaben für Telefon und Mobilfunk, Internetzugang, Rundfunkbeiträge, – dem Projekt zurechenbare anteilige Ausgaben für Hard- und Software der IT-Infrastruktur (zum Beispiel Netzwerktechnik, allgemeine Bürosoftware und Betriebssysteme; nicht darunter fällt Hardware für im Projekt eingesetztes Personal), – dem Projekt zurechenbare anteilige Ausgaben für allgemeine Informationsmaterialen des Zuwendungsempfängers, Webseiten, – dem Projekt zurechenbare anteilige Ausgaben für Abonnements und Literatur, – dem Projekt zurechenbare anteilige für Arbeitsgeber-Ausgaben für Pflichtversicherungen, Steuern und Abgaben sowie Pflichtbeiträge zu Berufsgenossenschaften und Berufsverbänden.

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— Förderrichtlinie Integration von Zugewanderten
Amtliche Fassung: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/21599-Foerderrichtlinie-Integration-von-Zugewanderten
Quelle: www.revosax.sachsen.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
