Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt – Landesjugendamt – Grundsätze für die Anerkennung als Vormundschaftsverein gemäß § 54 des Achten Buches Sozialgesetzbuch
- Fundstelle:
- SächsABl. 2026 Nr. 18, S. 415 Fsn-Nr.: 82
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.