Bek-Tabelle-Rohbauwerte · Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung über die Tabelle der durchschnittlichen Rohbauwerte

Fundstelle:
SächsABl. 2026 Nr. 16, S. 380 Fsn-Nr.: 211
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Anlage

Anlage Tabelle der durchschnittlichen Rohbauwerte Tabelle Rohbauwerte ab 1. Mai 2026 Nummer Gebäudeart Rohbauwert Nummer Gebäudeart Rohbauwert Euro/m³ 1 Wohngebäude 192 2 Wochenendhäuser 169 3 Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen 259 4 Schulen 247 5 Kindergärten 220 6 Hotels, Pensionen und Heime bis 60 Betten, Gaststätten 220 7 Hotels, Heime und Sanatorien mit mehr als 60 Betten 257 8 Krankenhäuser 285 9 Versammlungsstätten, soweit nicht unter Nummer 7 oder 12 aufgeführt 220 10 Kirchen 247 11 Leichenhallen und Friedhofskapellen 202 12 Turn- und Sporthallen, soweit nicht unter Nummer 21 aufgeführt 146 13 Hallenbäder 238 14 sonstige, nicht unter den Nummern 1 bis 13 aufgeführte eingeschossige Gebäude, zum Beispiel Umkleideräume von Sporthallen und Schwimmbädern 186 15 Verkaufsstätten1), soweit sie eingeschossig sind 146 16 Verkaufsstätten2), soweit sie mehrgeschossig sind 260 17 Kleingaragen, ausgenommen offene Kleingaragen 116 18 Mittel- und Großgaragen, soweit sie eingeschossig sind 142 19 Mittel- und Großgaragen, soweit sie mehrgeschossig sind 170 20 Tiefgaragen 264 21 Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude, Tennishallen sowie einfache Sporthallen, soweit sie eingeschossig sind, bis 50 000 m³ Brutto-Rauminhalt 21.1 mit nicht geringen Einbauten3) 128 21.2 ohne oder mit geringen Einbauten3) 21.2.1 bis 2 000 m³ Brutto-Rauminhalt 21.2.1.1 Bauart schwer4) 91 21.2.1.2 sonstige Bauart 79 21.2.2 der 2 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 5 000 m³ 21.2.2.1 Bauart schwer4) 79 21.2.2.2 sonstige Bauart 63 21.2.3 der 5 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 50 000 m³ 21.2.3.1 Bauart schwer4) 63 21.2.3.2 sonstige Bauart 50 22 Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude, soweit sie mehrgeschossig sind, bis 100 000 m³ Brutto-Rauminhalt 22.1 ohne oder mit geringen Einbauten3) 186 22.2 mit nicht geringen Einbauten3) 214 23 sonstige kleinere gewerbliche Bauten, soweit sie eingeschossig sind, soweit nicht unter Nummer 21 aufgeführt 156 24 Stallgebäude, Scheunen und sonstige landwirtschaftliche Betriebsgebäude, ausgenommen Güllekeller wie Nummer 21 25 Güllekeller, soweit sie unter Ställen oder sonstigen landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden liegen 152 26 Schuppen, offene Kleingaragen, offene Feldscheunen und ähnliche Gebäude 72 27 Gewächshäuser 27.1 bis 1 500 m³ Brutto-Rauminhalt 50 27.2 der 1 500 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt 32 Zuschläge auf die Rohbauwerte: Zuschläge Rohbauwerte Spiegelstrich Gebäudeart Zuschlag – bei Gebäuden mit mehr als fünf Vollgeschossen 5 Prozent – bei Hochhäusern 10 Prozent – bei Gebäuden mit befahrbaren Decken, außer bei den Nummern 18 bis 20 10 Prozent – bei Hallenbauten mit Kränen, bei denen der Standsicherheitsnachweis für die Kranbahnen geprüft werden muss, für den von den Kranbahnen erfassten Hallenbereich 82 €/m² Anmerkungen: In den Rohbauwerten ist die Umsatzsteuer enthalten. Bei Gebäuden mit gemischter Nutzung ist für die Gebäudeteile mit verschiedenen Nutzungsarten der Rohbauwert anteilig zu ermitteln, soweit Nutzungsarten nicht nur Nebenzwecken dienen. Der nicht ausgebaute Dachraum eines Dachgeschosses ist, abweichend von DIN 277, nur mit einem Drittel seines Rauminhalts anzurechnen. Die in der Tabelle angegebenen Werte berücksichtigen nur Flachgründungen mit Streifen- oder Einzelfundamenten. Mehrkosten für andere Gründungen, wie Pfahlgründungen oder Schlitzwände, sind getrennt zu ermitteln und den anrechenbaren Bauwerten hinzuzurechnen. Bei Flächengründungen (elastisch gebettete Sohlplatten) sind je Quadratmeter Sohlplatte 2 m³, abzüglich des Volumens der Bodenplatte und einer darunter liegenden Dämmschicht, zum Brutto-Rauminhalt hinzuzurechnen. ____________________ 1) Bei Hallenbauten ohne oder mit geringen Einbauten ist der Rohbauwert um 30 Prozent zu reduzieren. Hierzu zählen auch Einbauten im Sinne der Anlage 1 laufende Nummer 17 Tarifstelle 1.2 dritter Absatz Satz 4. 2) Bei mehrgeschossigen Verkaufsstätten mit geringen Einbauten, deren Nutzflächen fast ausschließlich dem Verkauf oder der Ausstellung dienen, ist der Rohbauwert um 40 Prozent zu reduzieren. Hierzu zählen auch Einbauten im Sinne der Anlage 1 laufende Nummer 17 Tarifstelle 1.2 dritter Absatz Satz 4. 3) Hierzu zählen auch Einbauten im Sinne der Anlage 1 laufende Nummer 17 Tarifstelle 1.2 dritter Absatz Satz 4. 4) Gebäude, deren Außenwände überwiegend aus Beton, einschließlich Leicht- und Gasbeton, oder aus mehr als 17,5 cm dickem Mauerwerk bestehen.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.