Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zu § 3 Absatz 1 der Sächsischen Badegewässer-Verordnung
- Fundstelle:
- SächsABl. 2026 Nr. 16, S. 378 Fsn-Nr.: 612
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.