VO-Neuregelung-FSPVO · Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus zur Neuregelung der Feststellungsprüfung

Fundstelle:
SächsGVBl. 2026 Nr. 4, S. 92 Fsn-Nr.: 711
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

1 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus zur Feststellung der Eignung von Studienbewerberinnen und Studienbewerbern mit ausländischen Bildungsnachweisen für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfungsverordnung – FSPVO)

Artikel 1 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus zur Feststellung der Eignung von Studienbewerberinnen und Studienbewerbern mit ausländischen Bildungsnachweisen für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfungsverordnung – FSPVO)

Artikel

2 Außerkrafttreten

Artikel 2 Außerkrafttreten Die Feststellungsprüfungsverordnung vom 18. November 2011 (SächsGVBl. S. 616) tritt mit Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.

Artikel

3 Inkrafttreten

Artikel 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 10. März 2026 Der Staatsminister für Wissenschaft, Kultur und Tourismus Sebastian Gemkow

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.