Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Anpassung der Aufwandsentschädigungen nach § 155a Absatz 2 des Sächsischen Beamtengesetzes
- Fundstelle:
- SächsABl. 2026 Nr. 10, S. 262 Fsn-Nr.: 240
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.