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Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Anpassung des Ehrensoldes nach § 155b Absatz 1 Satz 2 des Sächsischen Beamtengesetzes

Fundstelle:
SächsABl. 2026 Nr. 10, S. 262 Fsn-Nr.: 240
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Bekanntmachung

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über die Anpassung des Ehrensoldes
nach § 155b Absatz 1 Satz 2 des Sächsischen Beamtengesetzes

Vom 30. Januar 2026

Der Ehrensold nach § 155b Absatz 1 Satz 1 des Sächsischen Beamtengesetzes vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970, 971), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. Juni 2025 (SächsGVBl. S. 285) geändert worden ist, wird auf der Grundlage von § 155a Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 155b Absatz 1 Satz 2 des Sächsischen Beamtengesetzes angepasst und beträgt ab 1. April 2026 monatlich 241 Euro.

Dresden, den 30. Januar 2026

Sächsisches Staatsministerium des Innern
Jörg Weihe
Referatsleiter

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.