VO-Neuregelung-SaechsAPOAgrFor · Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Neuregelung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Agrar- und Forstverwaltung

Fundstelle:
SächsGVBl. 2026 Nr. 3, S. 67 Fsn-Nr.: 245
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

1 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Agrar- und Forstverwaltung mit den fachlichen Schwerpunkten landwirtschaftlicher Dienst und Forstdienst (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Agrar- und Forstverwaltung – SächsAPOAgrFor)

Artikel 1 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Agrar- und Forstverwaltung mit den fachlichen Schwerpunkten landwirtschaftlicher Dienst und Forstdienst (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Agrar- und Forstverwaltung – SächsAPOAgrFor)

Artikel

2 Außerkrafttreten

Artikel 2 Außerkrafttreten Die Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Agrar- und Forstverwaltung vom 17. April 2023 (SächsGVBl. S. 300) tritt mit Ablauf des Tages der Verkündung außer Kraft.

Artikel

3 Inkrafttreten

Artikel 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 6. Februar 2026 Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft Georg-Ludwig von Breitenbuch

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.