Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Neuregelung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Agrar- und Forstverwaltung
- Fundstelle:
- SächsGVBl. 2026 Nr. 3, S. 67 Fsn-Nr.: 245
1 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Agrar- und Forstverwaltung mit den fachlichen Schwerpunkten landwirtschaftlicher Dienst und Forstdienst (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Agrar- und Forstverwaltung – SächsAPOAgrFor)
Artikel 1 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Agrar- und Forstverwaltung mit den fachlichen Schwerpunkten landwirtschaftlicher Dienst und Forstdienst (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Agrar- und Forstverwaltung – SächsAPOAgrFor)
2 Außerkrafttreten
Artikel 2 Außerkrafttreten Die Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Agrar- und Forstverwaltung vom 17. April 2023 (SächsGVBl. S. 300) tritt mit Ablauf des Tages der Verkündung außer Kraft.
3 Inkrafttreten
Artikel 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 6. Februar 2026 Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft Georg-Ludwig von Breitenbuch
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.