Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Außerkraftsetzung der Barrierefreiheitsstärkungs-Zuständigkeitsverordnung
- Fundstelle:
- SächsGVBl. 2025 Nr. 16, S. 435 Fsn-Nr.: 840
1 Außerkrafttreten
Artikel 1Außerkrafttreten Die Barrierefreiheitsstärkungs-Zuständigkeitsverordnung vom 12. Dezember 2024 (SächsGVBl. 2025 S. 5) tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.
2 Inkrafttreten
Artikel 2Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 4. Dezember 2025 Die Staatsministerin für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen ZusammenhaltPetra Köpping
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.