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title: "VwV-Schulbudget — VwV Schulbudget"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/sn/21305-vwv-schulbudget"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Sachsen"
language: "de"
source: "https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/21305-VwV-Schulbudget"
updated: "2026-05-13T18:12:20+00:00"
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# VwV-Schulbudget — VwV Schulbudget

**Landesrecht Sachsen**
*Fundstelle:* MBl. SMK 2025 Nr. 7, S. 140 Fsn-Nr.: 710


### Anlage

Anlage Zusatzbudgets nach Abschnitt II Ziffer 3 Buchstabe b) Für die folgenden Sachverhalte, für die vor Inkrafttreten der VwV Schulbudget bereits gesondert Mittel bereitgestellt wurden, wird ein Zusatzbudget nach Abschnitt II Ziffer 3 Buchstabe b) gewährt: – Berufs- und Studienorientierung an allgemeinbildenden Gymnasien, – Individuelle Förderung und Unterstützung der vertieften Ausbildung an Gymnasien, – Umsetzung der „Gemeinsamen Initiative von Bund und Ländern zur Förderung leistungsstarker und potenziell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler“, – Projekt „Karg Campus Sachsen“, – Projekte der bikulturellen Zusammenarbeit im Rahmen des Abibac-Programms, – Projekt CertiLingua an Schulen, die vom SMK für die Vergabe des Exzellenzlabels akkreditiert sind, – Projekte der Schulentwicklung an Abendgymnasien und Kollegs, – Projekte der binationalen Zusammenarbeit an Gymnasien, – Schulen im Netzwerk „Digitale Schule Sachsen“.

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— VwV Schulbudget
Amtliche Fassung: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/21305-VwV-Schulbudget
Quelle: www.revosax.sachsen.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
