Richtlinie-KiTa-Qualitaets-und-Teilhabeverbesserung-2025-2026 · Sachsen

Richtlinie KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserung 2025/2026

Fundstelle:
SächsABl. 2025 Nr. 27, S. 663 Fsn-Nr.: 5581
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Anlage

Anlage(zu Nummer 7.3 Buchstabe d) Landesprogramm alltagsintegrierte sprachliche BildungAufgabenprofil der Sprachmentorinnen und Sprachmentoren Hintergrund: Durch die zum 30. Juni 2023 beschlossene Beendigung des Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ sind die Länder gefordert, Maßnahmen und Inhalte in geeigneter Weise und in eigener Verantwortung weiterzuführen. Ziel der sächsischen Staatsregierung ist es, dass durch ein abgesichertes Landesprogramm alle sächsischen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen von dieser Förderung profitieren, um die alltagsintegrierte sprachliche Bildung der betreuten Kinder noch stärker in den Fokus der pädagogischen Arbeit zu rücken. Als wesentliche strukturelle Neuerung sieht das „Landesprogramm alltagsintegrierte sprachliche Bildung“ in Sachsen vor, dezentral in den Landkreisen und Kreisfreien Städten angebundene „Sprachmentorinnen und Sprachmentoren“ zu fördern. Um die besondere Rolle der zusätzlichen Personalstellen effektiv und nachhaltig zu gestalten, werden die in allen Gebietskörperschaften geförderten Vorhaben durch eine externe Koordinierungsstelle fachlich im Prozess begleitet und unterstützt. Im Rahmen des geplanten Landesprogramms alltagsintegrierte sprachliche Bildung werden zunächst befristet vom 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2026 in den 13 Gebietskörperschaften Sachsens Stellen für Sprachmentorinnen/Sprachmentoren und eine anteilige Teamleitung geschaffen. Eine Fortführung des Programms ist unter Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel vorgesehen. Das Aufgabengebiet der Sprachmentorinnen und Sprachmentoren umfasst im Handlungsfeld der alltagsintegrierten sprachlichen Bildungsarbeit unter anderem: – Entwicklung einer prozessorientierten und standortbezogenen Ziel- und Maßnahmevereinbarung innerhalb der eigenen Organisation, um Doppelstrukturen und Überschneidungen von Kompetenzen zu vermeiden, – Identifizierung des Unterstützungsbedarfes der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen in der gesamten Gebietskörperschaft auf Grundlage eines durch die Koordinierungsstelle entwickelten Selbsteinschätzungsbogens, – Ermittlung des Bedarfs an Sachmitteln in den einzelnen Einrichtungen, – Beratung, Anleitung, fachliche Begleitung der teilnehmenden Einrichtungen und Kindertagespflegeverbünde nach dem LaCusBi (Ausrichtung nach dem jeweiligen Unterstützungsbedarf), – Unterstützung der Einrichtungen bei der Konzept- beziehungsweise Konzeptionsentwicklung zur sprachlichen Bildung in den teilnehmenden Einrichtungen und Kindertagespflegestellen sowie Rückkoppelung der Prozesse an die für die Einrichtungen zuständigen Fachberatungen der jeweiligen kommunalen und freien Träger, – Qualifizierung der teilnehmenden Einrichtungen, Kindertagespflegepersonen beziehungsweise vorzugsweise Kindertagespflegeverbünde nach den Vorgaben der Koordinierungsstelle unter Berücksichtigung der Erfordernisse von Theorie, Praxis- und Reflexionsphasen sowie der Weitergabe der Kompetenzen an das gesamte Einrichtungsteam (Modelle guter Praxis), – Anregen und Begleiten von Vorhaben zum praxisorientierten Fachaustausch und regionalen Netzwerktreffen, – Vermittlung von internen und externen Fortbildungen/ Qualifizierungen, – enge Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, dem Öffentlichen Gesundheitsdienst, insbesondere dem Kinder- und Jugendärztlichen sowie dem Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienst, – kontinuierliche und intensive Kooperation mit der Koordinierungsstelle, – verbindliche Teilnahme an Qualifizierungen und regionalen Veranstaltungen der Koordinierungsstelle, – Unterstützung der Koordinierungsstelle in der Umsetzung ihrer Aufgaben im Monitoring und Evaluation des Programms. Aufgaben der Teamleitung (0,5 VZÄ) – Personaleinsatzplanung, Organisieren und Anleiten des Sprachmentoren-Teams, – fortlaufende Prozessoptimierung im Verantwortungsbereich, – Identifikation von Entwicklungspotentialen zur Qualitätssicherung sowie Implementierung von Qualitätssicherungsinstrumenten, – Verantwortung für die Verwaltung und Aussteuerung der im Landesprogramm vorgesehen Sachkosten für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen, – Verantwortung für das Monitoring und die Umsetzung der Evaluationsmaßnahmen im Landesprogramm nach den Vorgaben der Koordinierungsstelle. Die Aufgaben der regionalen Sprachmentorinnen und Sprachmentoren und der Teamleitung sind personell klar von den Aufgaben der Dienstaufsicht getrennt. Das heißt die im Rahmen des Landesprogramms beschäftigten regionalen Sprachmentorinnen und Sprachmentoren sind nicht mit Aufgaben der Dienstaufsicht betraut. Dies gilt auch für die projektbezogenen möglichen 19,5 Wochenstunden übersteigenden Beschäftigungsanteil. Die Sprachmentorinnen und Sprachmentoren sollten einer der folgenden Berufsgruppen angehören: – Abschluss als Fachberatung, gemäß § 4 der Sächsischen Qualifikations- und Fortbildungsverordnung, – Hochschulabschluss der Sprachheilpädagogik, – Personen, die mindestens zwei Jahre als zusätzliche Fachkraft oder Fachberatung im Rahmen der Förderrichtlinie zum Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ vom 2. November 2015 (BAnz. AT 10.11.2015 B2) tätig waren. Individuelle Prüfungen zur Eignung können durch die Bewilligungsbehörde, den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) erfolgen. Die Sprachmentorinnen und Sprachmentoren sollten über Zusatzqualifikationen verfügen in den Bereichen der sprachlichen Bildungsarbeit, frühkindliche Bildung und Förderung von Kindern sowie Erfahrungen in den Bereichen Beratung, Coaching, Erwachsenenbildung mit (Nachweis durch entsprechende Fort- und Weiterbildungen erforderlich). Die Vergütung erfolgt je nach Berufsqualifikation und konkreter Tätigkeitsbeschreibung. Die Entscheidung der Eingruppierung erfolgt durch den Antragsteller und ist im Rahmen des Verwendungsnachweises gegenüber dem KSV darzustellen.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.