Gesetz zum NOOTS-Staatsvertrag
- Fundstelle:
- SächsGVBl. 2025 Nr. 9, S. 246 Fsn-Nr.: 213
1 Zustimmung
Artikel 1Zustimmung Dem am 24. März 2025 unterzeichneten NOOTS-Staatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
2 Inkrafttreten
Artikel 2Inkrafttreten (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt, an welchem Tag der Staatsvertrag nach seinem § 10 Absatz 1 Satz 2 in Kraft tritt oder ob er nach seinem § 10 Absatz 2 gegenstandslos geworden ist. Dresden, den 16. Juni 2025 Der LandtagspräsidentAlexander Dierks Der MinisterpräsidentMichael Kretschmer
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.