Gesetz zur Einführung eines Gedenktages zum Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkriegs in Europa
- Fundstelle:
- SächsGVBl. 2025 Nr. 6, S. 146 Fsn-Nr.: 114
1 Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen Das Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen vom 10. November 1992 (SächsGVBl. S. 536), das zuletzt durch das Gesetz vom 30. Januar 2013 (SächsGVBl. S. 2) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt gefasst: „§ 2Gedenk- und Trauertage Gedenk- und Trauertage im Sinne dieses Gesetzes sind: 1. der Volkstrauertag (vorletzter Sonntag vor dem 1. Advent), 2. der Totensonntag (letzter Sonntag vor dem 1. Advent), 3. der 8. Mai als Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkriegs in Europa.“ 2. In § 6 in der Angabe vor Nummer 1 wird die Angabe „Gedenk- und Trauertagen nach § 2“ durch die Angabe „Gedenk- und Trauertagen nach § 2 Nummer 1 und 2“ ersetzt.
2 Inkrafttreten
Artikel 2Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 23. April 2025 Der LandtagspräsidentAlexander Dierks Der MinisterpräsidentMichael Kretschmer Der Staatsminister des InnernArmin Schuster
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.