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title: "Bek-Tabelle-Rohbauwerte — Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung über die Tabelle der durchschnittlichen Rohbauwerte"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/sn/21189-bek-tabelle-rohbauwerte"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Sachsen"
language: "de"
source: "https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/21189-Bek-Tabelle-Rohbauwerte"
updated: "2026-05-13T18:11:21+00:00"
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# Bek-Tabelle-Rohbauwerte — Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung über die Tabelle der durchschnittlichen Rohbauwerte

**Landesrecht Sachsen**
*Fundstelle:* SächsABl. 2025 Nr. 17, S. 444 Fsn-Nr.: 211


### Anlage

Anlage Tabelle der durchschnittlichen Rohbauwerte Tabelle der durchschnittlichen Rohbauwerte Nummer Gebäudeart Rohbauwert Nummer Gebäudeart RohbauwertEuro/m³ 1 Wohngebäude 188 2 Wochenendhäuser 165 3 Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen 253 4 Schulen 241 5 Kindergärten 215 6 Hotels, Pensionen und Heime bis 60 Betten, Gaststätten 215 7 Hotels, Heime und Sanatorien mit mehr als 60 Betten 251 8 Krankenhäuser 279 9 Versammlungsstätten, soweit nicht unter Nummer 7 oder 12 aufgeführt 215 10 Kirchen 241 11 Leichenhallen und Friedhofskapellen 198 12 Turn- und Sporthallen, soweit nicht unter Nummer 21 aufgeführt 143 13 Hallenbäder 233 14 sonstige, nicht unter den Nummern 1 bis 13 aufgeführte eingeschossige Gebäude, zum Beispiel Umkleideräume von Sporthallen und Schwimmbädern 181 15 Verkaufsstätten1), soweit sie eingeschossig sind 143 16 Verkaufsstätten2), soweit sie mehrgeschossig sind 254 17 Kleingaragen, ausgenommen offene Kleingaragen 114 18 Mittel- und Großgaragen, soweit sie eingeschossig sind 139 19 Mittel- und Großgaragen, soweit sie mehrgeschossig sind 166 20 Tiefgaragen 258 21 Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude, Tennishallen sowie einfache Sporthallen, soweit sie eingeschossig sind, bis 50 000 m³ Brutto-Rauminhalt 21.1 mit nicht geringen Einbauten3) 125 21.2 ohne oder mit geringen Einbauten3) 21.2.1 bis 2 000 m³ Brutto-Rauminhalt 21.2.1.1 Bauart schwer4) 89 21.2.1.2 sonstige Bauart 78 21.2.2 der 2 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 5 000 m³ 21.2.2.1 Bauart schwer4) 78 21.2.2.2 sonstige Bauart 61 21.2.3 der 5 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 50 000 m³ 21.2.3.1 Bauart schwer4) 61 21.2.3.2 sonstige Bauart 49 22 Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude, soweit sie mehrgeschossig sind, bis 100 000 m³ Brutto-Rauminhalt 22.1 ohne oder mit geringen Einbauten3) 181 22.2 mit nicht geringen Einbauten3) 209 23 sonstige kleinere gewerbliche Bauten, soweit sie eingeschossig sind, soweit nicht unter Nummer 21 aufgeführt 153 24 Stallgebäude, Scheunen und sonstige landwirtschaftliche Betriebsgebäude, ausgenommen Güllekeller wie Nummer 21 25 Güllekeller, soweit sie unter Ställen oder sonstigen landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden liegen 149 26 Schuppen, offene Kleingaragen, offene Feldscheunen und ähnliche Gebäude 70 27 Gewächshäuser 27.1 bis 1 500 m³ Brutto-Rauminhalt 49 27.2 der 1 500 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt 31 ____________________ 1) Bei Hallenbauten ohne oder mit geringen Einbauten ist der Rohbauwert um 30 Prozent zu reduzieren. Hierzu zählen auch Einbauten im Sinne der Anlage 1 laufende Nummer 17 Tarifstelle 1.2 dritter Absatz Satz 4. 2) Bei mehrgeschossigen Verkaufsstätten mit geringen Einbauten, deren Nutzflächen fast ausschließlich dem Verkauf oder der Ausstellung dienen, ist der Rohbauwert um 40 Prozent zu reduzieren. Hierzu zählen auch Einbauten im Sinne der Anlage 1 laufende Nummer 17 Tarifstelle 1.2 dritter Absatz Satz 4. 3) Hierzu zählen auch Einbauten im Sinne der Anlage 1 laufende Nummer 17 Tarifstelle 1.2 dritter Absatz Satz 4. 4) Gebäude, deren Außenwände überwiegend aus Beton, einschließlich Leicht- und Gasbeton, oder aus mehr als 17,5 cm dickem Mauerwerk bestehen. Zuschläge auf die Rohbauwerte: Zuschläge Spiegelstrich Gebäudeart Prozent – bei Gebäuden mit mehr als fünf Vollgeschossen 5 Prozent – bei Hochhäusern 10 Prozent – bei Gebäuden mit befahrbaren Decken, außer bei den Nummern 18 bis 20 10 Prozent – bei Hallenbauten mit Kränen, bei denen der Standsicherheitsnachweis für die Kranbahnen geprüft werden muss, für den von den Kranbahnen erfassten Hallenbereich 80 €/m² Anmerkungen: In den Rohbauwerten ist die Umsatzsteuer enthalten. Bei Gebäuden mit gemischter Nutzung ist für die Gebäudeteile mit verschiedenen Nutzungsarten der Rohbauwert anteilig zu ermitteln, soweit Nutzungsarten nicht nur Nebenzwecken dienen. Der nicht ausgebaute Dachraum eines Dachgeschosses ist, abweichend von DIN 277, nur mit einem Drittel seines Rauminhalts anzurechnen. Die in der Tabelle angegebenen Werte berücksichtigen nur Flachgründungen mit Streifen- oder Einzelfundamenten. Mehrkosten für andere Gründungen, wie Pfahlgründungen oder Schlitzwände, sind getrennt zu ermitteln und den anrechenbaren Bauwerten hinzuzurechnen. Bei Flächengründungen (elastisch gebettete Sohlplatten) sind je Quadratmeter Sohlplatte 2 m³, abzüglich des Volumens der Bodenplatte und einer darunter liegenden Dämmschicht, zum Brutto-Rauminhalt hinzuzurechnen.

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— Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung über die Tabelle der durchschnittlichen Rohbauwerte
Amtliche Fassung: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/21189-Bek-Tabelle-Rohbauwerte
Quelle: www.revosax.sachsen.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
