Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Erstellung von Zweitschriften von Zeugnissen und Leistungsnachweisen in der beruflichen Bildung
- Fundstelle:
- MBl. SMK 2025 Nr. 4, S. 18 Fsn-Nr.: 710
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.