Bekanntmachung des Staatsbetriebs Sachsenforst über das Wildmonitoring nach § 2 Absatz 6 der Sächsischen Jagdverordnung
- Fundstelle:
- SächsABl. 2025 Nr. 9, S. 239 Fsn-Nr.: 651
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.