Abgrenzung-GB-Staatsministerien · Sachsen

Beschluss der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien

Fundstelle:
SächsGVBl. 2025 Nr. 3, S. 52 Fsn-Nr.: 111
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.