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title: "VO-Integrationsarbeit — Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur kommunalen Integrationsarbeit für Menschen mit Migrationshintergrund"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/sn/21052-vo-integrationsarbeit"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Sachsen"
language: "de"
source: "https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/21052-VO-Integrationsarbeit"
updated: "2026-05-13T18:10:45+00:00"
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# VO-Integrationsarbeit — Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur kommunalen Integrationsarbeit für Menschen mit Migrationshintergrund

**Landesrecht Sachsen**
*Fundstelle:* SächsGVBl. 2024 Nr. 11, S. 848 Fsn-Nr.: 80-9A


### Artikel — 1 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung der kommunalen Integrationsarbeit für Menschen mit Migrationshintergrund (Kommunalintegrationsarbeitsverordnung – KomIntAVO)

Artikel 1Verordnungdes Sächsischen Staatsministeriumsfür Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhaltzur Förderung der kommunalen Integrationsarbeitfür Menschen mit Migrationshintergrund(Kommunalintegrationsarbeitsverordnung – KomIntAVO)

### Artikel — 2 Änderung der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung

Artikel 2Änderung der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung Die Sächsische Kommunalpauschalenverordnung vom 27. September 2023 (SächsGVBl. S. 837), die durch Artikel 2 Absatz 4 des Gesetzes vom 22. Juli 2024 (SächsGVBl. S. 673) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 2 wird die Angabe „§ 10“ durch die Angabe „§ 9“ ersetzt. 2. § 3 wird aufgehoben. 3. Die §§ 4 bis 7 werden die §§ 3 bis 6. 4. § 8 wird § 7 und in Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 12“ durch die Angabe „§ 11“ ersetzt. 5. § 9 wird § 8. 6. § 10 wird § 9 und in Absatz 1 wird die Angabe „§§ 1 bis 8“ durch die Angabe „§§ 1 bis 7“ ersetzt. 7. § 11 wird § 10 und in Satz 1 wird die Angabe „§§ 1 bis 8“ durch die Angabe „§§ 1 bis 7“ ersetzt. 8. § 12 wird § 11 und in Absatz 5 wird die Angabe „§§ 1 bis 8“ durch die Angabe „§§ 1 bis 7“ ersetzt. 9. § 13 wird § 12 und in Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 12“ durch die Angabe „§ 11“ ersetzt. 10. Die §§ 14 bis 16 werden die §§ 13 bis 15. 11. § 17 wird § 16 und wie folgt geändert: a) In dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „§§ 1 bis 8“ durch die Angabe „§§ 1 bis 7“ ersetzt. b) Nummer 1 wird aufgehoben. c) Nummer 2 wird Nummer 1 und die Angabe „§ 4“ wird durch die Angabe „§ 3“ ersetzt. d) Nummer 3 wird Nummer 2 und die Angabe „§ 6“ wird durch die Angabe „§ 5“ ersetzt. e) Nummer 4 wird Nummer 3 und die Angabe „§ 7“ wird durch die Angabe „§ 6“ ersetzt. f) Nummer 5 wird Nummer 4 und die Angabe „§ 8“ wird durch die Angabe „§ 7“ ersetzt. 12. § 18 wird § 17.

### Artikel — 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Artikel 3Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Richtlinie Soziale Betreuung Flüchtlinge vom 5. Juni 2018 (SächsABl. S. 783), die durch die Richtlinie vom 9. Juni 2023 (SächsABl. S. 772) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 30. November 2023 (SächsABl. SDr. S. S 306), außer Kraft. Dresden, den 29. August 2024 Die Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen ZusammenhaltPetra Köpping

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— Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur kommunalen Integrationsarbeit für Menschen mit Migrationshintergrund
Amtliche Fassung: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/21052-VO-Integrationsarbeit
Quelle: www.revosax.sachsen.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
