VO-Uebertragung-Zustaendigkeiten-zur-Durchfuehrung-von-Foerderprogrammen-und-Foerdermassnahmen- · Sachsen

Zweite Gemeinsame Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Übertragung der Zuständigkeiten zur Durchführung von Förderprogrammen und Fördermaßnahmen

Fundstelle:
SächsGVBl. 2024 Nr. 9, S. 747 Fsn-Nr.: 55-x.13A
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

1 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung von Förderprogrammen und Fördermaßnahmen (SMR-Förderzuständigkeitsverordnung – SMRFördZuVO)

Artikel 1Verordnungdes Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklungzur Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung von Förderprogrammen und Fördermaßnahmen(SMR-Förderzuständigkeitsverordnung – SMRFördZuVO)

Artikel

2 Änderung der Förderzuständigkeitsverordnung SMI

Artikel 2Änderung der Förderzuständigkeitsverordnung SMI Die Förderzuständigkeitsverordnung SMI vom 8. Februar 2012 (SächsGVBl. S. 150), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 18. Oktober 2022 (SächsGVBl. S. 571) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 3 wird aufgehoben. 2. In § 4 werden nach den Wörtern „des öffentlichen Rechts“ ein Komma und die Wörter „in Archiven von Kirchen und Religionsgemeinschaften mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts“ eingefügt.

Artikel

3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Artikel 3Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Förderzuständigkeitsverordnung SMR vom 18. Oktober 2022 (SächsGVBl. S. 571) außer Kraft. Dresden, den 23. Juli 2024 Der Staatsminister für RegionalentwicklungThomas Schmidt Der Staatsminister des InnernArmin Schuster

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.