Bek-iK-Vertrag · Sachsen

Bekanntmachung der Sächsischen Staatskanzlei über das Inkrafttreten von Verträgen

Fundstelle:
SächsGVBl. 2024 Nr. 8, S. 659 Fsn-Nr.: 73
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.