AeG-Vertrag-Sachsen-LV-der-Juedische-Gemeinden · Sachsen

Gesetz zum Vertrag zur Änderung des Vertrages des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden

Fundstelle:
SächsGVBl. 2024 Nr. 5, S. 393 Fsn-Nr.: 75-7d
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

1 Zustimmung zum Vertrag zur Änderung des Vertrages des Freistaat Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden

Artikel 1Zustimmungzum Vertrag zur Änderung des Vertrages des Freistaat Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden Dem am 9. Februar 2024 unterzeichneten Vertrag zur Änderung des Vertrages des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel

2 Inkrafttreten

Artikel 2Inkrafttreten (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt den Tag bekannt, an dem der Vertrag in Kraft tritt. Dresden, den 12. April 2024 Der LandtagspräsidentDr. Matthias Rößler Der MinisterpräsidentMichael Kretschmer Chef der Staatskanzlei undStaatsminister für Bundes- und EuropaangelegenheitenOliver Schenk

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.