AeG-IT-Staatsvertrag · Sachsen

Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags

Fundstelle:
SächsGVBl. 2024 Nr. 5, S. 390 Fsn-Nr.: 213-7
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

1

Artikel 1 Dem am 31. Dezember 2023 unterzeichneten Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel

2

Artikel 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Absatz 1 Satz 1 in Kraft tritt oder die Tatsache, dass der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Absatz 1 Satz 2 gegenstandslos geworden ist, ist von der Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen. Dresden, den 12. April 2024 Der LandtagspräsidentDr. Matthias Rößler Der MinisterpräsidentMichael Kretschmer Chef der Staatskanzlei undStaatsminister für Bundes- und EuropaangelegenheitenOliver Schenk

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.