Verl-Geltungsdauer-GerberbachVO · Sachsen

Verordnung der Landesdirektion Sachsen zur Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre zur Sicherung der Planung für das Gewässerausbauvorhaben Umgestaltung des Geberbachs in der Landeshauptstadt Dresden

Fundstelle:
SächsGVBl. 2024 Nr. 4, S. 371 Fsn-Nr.: 612-3.108
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre

§ 1Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre (1) Die in § 6 Satz 2 der Geberbachverordnung vom 22. März 2021 (SächsGVBl. S. 432) bestimmte Frist für das Außerkrafttreten der Veränderungssperre nach § 86 des Wasserhaushaltsgesetzes zur Sicherung der Planungen für das Gewässerausbauvorhaben zur Umgestaltung des Geberbachs in der Landeshauptstadt Dresden wird für den in Absatz 2 bestimmten räumlichen Geltungsbereich um ein Jahr verlängert. (2) 1Der räumliche Geltungsbereich der Fristverlängerung nach Absatz 1 erstreckt sich auf die in den Anlagen 2 und 3 dieser Verordnung hervorgehobenen Flächen und Teilflächen der in Anlage 1 aufgeführten Flurstücke der Gemarkungen Dobritz, Reick, Seidnitz und Tolkewitz der Stadt Dresden. 2Im Übrigen wird die Geberbachverordnung außer Kraft gesetzt.

§ 2

Einsichtnahme

§ 2Einsichtnahme 1Während ihrer Geltung ist die Verordnung (Text und alle Anlagen) zur kostenlosen Einsicht während der Dienstzeiten bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, niedergelegt. 2Gleichzeitig ist die Verordnung für die Dauer ihrer Gültigkeit auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung in der Rubrik Umweltschutz, Wasserwirtschaft einsehbar.

§ 3

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 3Inkrafttreten, Außerkrafttreten 1Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. 2Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich das Gewässerausbauvorhaben umgesetzt ist, spätestens jedoch nach Ablauf von einem Jahr seit Inkrafttreten dieser Verordnung. Dresden, 26. März 2024 Landesdirektion SachsenRegina KraushaarPräsidentin

Anlagen

Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Detailkarte 1 Anlage 3 Detailkarte 2 Anlage 3 Detailkarte 3

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.