VwV-Ueberlassung-von-staatseigenen-Grundstuecken · Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Überlassung von staatseigenen Grundstücken, Gebäuden und Räumen an Studentenwerke – Anstalten des öffentlichen Rechts – (Rahmenbestimmungen)

Fundstelle:
SächsABl. 1994 Nr. 18, S. 452 Fsn-Nr.: 711-V94.1
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.