Betriebsstaettenbesteuerung-zum-Kirchensteuerabzug · Sachsen

Anordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Betriebsstättenbesteuerung zum Kirchensteuerabzug vom Kapitalertrag

Fundstelle:
SächsABl. 2023 Nr. 52, S. 1655 Fsn-Nr.: 51-V23.1
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.