VwV-Geschaeftsleiter- · Sachsen

VwV Geschäftsleiter

Fundstelle:
SächsJMBl. 2023 Nr. 11, S. 234 Fsn-Nr.: 300-V23.4
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Anlage 1

Anforderungsprofil

Anlage 1(zu Ziffer III) Anforderungsprofil 1. Zielsetzung Durch die Festlegung des Anforderungsprofils bestimmt der Dienstherr objektiv die Kriterien für die Bewerberauswahl. Das Anforderungsprofil erfüllt dabei drei Funktionen: a) Primär dient es der systematisierten Vorauswahl der für die ausgeschriebene Stelle geeigneten Bewerberinnen und Bewerber im Sinne einer Filterfunktion. b) Auf der zweiten, an die Vorauswahl anschließenden Stufe fungieren die einzelnen Anforderungsmerkmale wie alle anderen verfassungsrechtlich bestimmten Leistungsmerkmale als Auswahlkriterien, deren Gewichtung im Ermessen des Dienstherrn liegt, ohne dass hierdurch eine Rangfolge vorgegeben wird. c) Schließlich sollen Anforderungsprofile als Zielbeschreibung den Personalverantwortlichen einerseits und den Beamtinnen und Beamten andererseits verdeutlichen, welche Maßnahmen im Bereich der Personalentwicklung für die Einzelne oder den Einzelnen erforderlich sind, um als künftige Bewerberin oder künftiger Bewerber dem Anforderungsprofil entsprechen zu können. 2. Anforderungsmerkmale Es wird zwischen folgenden Gruppen von Anforderungsmerkmalen unterschieden: I. Grundanforderungen II. Fachkompetenz III. Soziale Kompetenz und Führungskompetenz. Die Reihenfolge der Anforderungsmerkmale in den einzelnen Gruppen sagt über deren Bedeutung oder Gewichtung im Auswahlverfahren nichts aus. Hinweise und Erläuterungen zu einzelnen Anforderungsmerkmalen sind der Anlage 2 zu entnehmen. Hinweise lfd. Nr. Erläuterung Geschäftsleiterinnen/Geschäftsleiter(Laufbahngruppe 2, Fachrichtung Justiz) I. Grundanforderungen 1. Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit 2. ausgewogene und gefestigte Persönlichkeit* 3. Flexibilität* 4. Tätigkeit und Bewährung in verschiedenen Sachgebieten* 5. erfolgreiche Verwaltungstätigkeit, möglichst auch bei einem übergeordneten Gericht oder einer übergeordneten Justizbehörde; bei Besetzung durch das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung und insbesondere von Geschäftsleiterstellen bei dem Oberlandesgericht, dem Oberverwaltungsgericht, dem Landesarbeitsgericht, dem Landessozialgericht, dem Finanzgericht sowie der Generalstaatsanwaltschaft die erfolgreiche Verwaltungstätigkeit, in der Regel an einer obersten Bundes- oder Landesbehörde 6. Verantwortungsbewusstsein 7. Lernfähigkeit 8. Eigeninitiative 9. Fähigkeit zu zielorientiertem und konzeptionellem Arbeiten II. Fachkompetenz 1. vielseitige Rechtskenntnisse* 2. Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Informationstechnik 3. Kenntnisse in der Organisationslehre und im Qualitätsmanagement 4. Verständnis für fachübergreifende, für die Amtsausübung erforderliche Zusammenhänge 5. logisch-analytisches Denkvermögen 6. Problembewusstsein 7. Kreativität 8. Fähigkeit und Bereitschaft, binnen angemessener Zeit fundierte Entscheidungen zu treffen und konsequent zu vertreten 9. Fähigkeit, sich mündlich wie schriftlich verständlich und präzise auszudrücken III. Soziale Kompetenz und Führungskompetenz 1. Kommunikationsfähigkeit 2. Einfühlungsvermögen 3. Konfliktfähigkeit 4. Gruppenverhalten* 5. Erfahrung in der Personalführung* 6. Fähigkeit und Bereitschaft, zu integrieren und zu motivieren 7. Fähigkeit und Bereitschaft, andere zu überzeugen und Entscheidungen durchzusetzen 8. Vorbildwirkung* 9. Organisationsgeschick 10. Innovationsbereitschaft* * siehe hierzu Hinweise und Erläuterungen

Anlage 2

Hinweise und Erläuterungen zu einzelnen Anforderungsmerkmalen

Anlage 2(zu Nummer 2 der Anlage 1) Hinweise und Erläuterungen zu einzelnen Anforderungsmerkmalen I. Grundanforderungen Ausgewogene und gefestigte Persönlichkeit: Die Bewerberin oder der Bewerber soll fachlich, aber auch über den Beruf hinaus vielseitig interessiert sein. Erwartet werden ein sicheres, situationsangepasstes Auftreten, gute Umgangsformen, die Fähigkeit, auch in schwierigen Situationen besonnen und emotional kontrolliert zu reagieren, und die Fähigkeit zur Selbstreflexion. Die Anerkennung der Leistungen anderer sowie ein pflicht- und verantwortungsbewusstes Auftreten runden das Bild ab. Flexibilität: Erwartet wird geistige Beweglichkeit, also die Fähigkeit und Bereitschaft, sich im Rahmen der dienstlichen Notwendigkeit bei der Erfüllung der unmittelbar anstehenden Aufgaben auf Veränderungen und neue Rahmenbedingungen in angemessener Zeit einzustellen. Tätigkeit und Bewährung in verschiedenen Sachgebieten: Dieses Merkmal erfasst sowohl verschiedene Rechtsgebiete als auch Aufgaben mit vorrangig organisatorischem, verwaltendem Charakter. II. Fachkompetenz Vielseitige Rechtskenntnisse: Neben umfassendem Fachwissen in den verschiedenen Aufgabenbereichen der Rechtspflegerin oder des Rechtspflegers im jeweiligen Geschäftsbereich werden auch Kenntnisse im Haushaltswesen sowie im Arbeits-, Tarif- und Beamtenrecht erwartet. III. Soziale Kompetenz und Führungskompetenz Gruppenverhalten: Erwartet wird die Fähigkeit, offen und fair aufzutreten, Konflikte anzusprechen und gemeinsam zu bewältigen, die eigene Rolle als Teil einer Arbeitseinheit anzuerkennen sowie die Leistung der anderen zu achten. Erfahrung in der Personalführung: Erwartet wird in der Regel eine erfolgreiche, mehrjährige Tätigkeit mit Verantwortung für den sachgerechten Einsatz, die Anleitung und die Entwicklung von Personal. Vorbildwirkung: Erwartet werden eine beispielgebende Arbeitshaltung und Arbeitsweise, überdurchschnittliches Engagement, hohe Effizienz, Fähigkeit zur Selbstkritik sowie ein der Leitungsfunktion angemessenes äußeres Erscheinungsbild und Auftreten. Innovationsbereitschaft: Dieses Merkmal beinhaltet die Aufgeschlossenheit gegenüber neuen Arbeitstechniken und methoden, das Interesse an der und die Offenheit für die Weiterentwicklung und Erneuerung der Justiz sowie die Fähigkeit und Bereitschaft, eigene Konzepte zu entwickeln und umzusetzen.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.