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title: "Schluesselmassenverordnung-2024 — Schlüsselmassenverordnung 2024"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/sn/20291-schluesselmassenverordnung-2024"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Sachsen"
language: "de"
source: "https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/20291-Schluesselmassenverordnung-2024"
updated: "2026-05-13T18:08:57+00:00"
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# Schluesselmassenverordnung-2024 — Schlüsselmassenverordnung 2024

**Landesrecht Sachsen**
*Fundstelle:* SächsGVBl. 2023 Nr. 19, S. 864 Fsn-Nr.: 50-3.1:2024


### § 1 — Regelungsgegenstand

§ 1Regelungsgegenstand Auf der Grundlage von § 4 des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes wird die Gesamtschlüsselmasse des Haushaltsjahres 2024 nach Maßgabe der §§ 2 und 3 auf den kreisangehörigen Raum und den kreisfreien Raum aufgeteilt.

### § 2 — Allgemeine Schlüsselzuweisungen

§ 2Allgemeine Schlüsselzuweisungen 1Die für allgemeine Schlüsselzuweisungen nach den §§ 5 bis 14 des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes zur Verfügung stehende Schlüsselmasse beträgt 3 296 785 200 Euro. 2Davon gehen 1. an die kreisangehörigen Gemeinden (§§ 6 bis 9 des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes) 1 105 610 900 Euro, 2. an die Kreisfreien Städte (§ 10 des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes) 1 407 287 200 Euro, 3. an die Landkreise (§§ 11 bis 14 des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes) 783 887 100 Euro.

### § 3 — Zweckgebundene Schlüsselzuweisungen für Investitionen und Instandsetzungen

§ 3Zweckgebundene Schlüsselzuweisungen für Investitionen und Instandsetzungen 1Die für zweckgebundene Schlüsselzuweisungen für Investitionen und Instandsetzungen nach § 15 des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes zur Verfügung stehende Schlüsselmasse beträgt 349 449 300 Euro. 2Davon gehen nach § 4 Absatz 5 Satz 2 des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes 1. an die kreisangehörigen Gemeinden 76 860 600 Euro, 2. an die Kreisfreien Städte 248 344 800 Euro, 3. an die Landkreise 24 243 900 Euro.

### § 4 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 4Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft. Dresden, den 26. Oktober 2023 Der Staatsminister der FinanzenHartmut Vorjohann

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— Schlüsselmassenverordnung 2024
Amtliche Fassung: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/20291-Schluesselmassenverordnung-2024
Quelle: www.revosax.sachsen.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
