Foerderrichtlinie-Integrative-Massnahmen · Sachsen

Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen

Fundstelle:
SächsABl. 2023 Nr. 47, S. 1498 Fsn-Nr.: 5580-V23.1
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Anlage 1

Anlage 1 (zu Teil 1 Ziffer IV Nummer 4) Im Rahmen der FRL IM ist eine Verwaltungsausgabenpauschale i. H. v. 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben pro Jahr vorgesehen. Als Verwaltungsausgabenpauschale werden Ausgaben für im Projekt regelmäßig auftretenden Verwaltungsaufwand anerkannt. Die Pauschale umfasst: – dem Projekt zurechenbare anteilige Ausgaben der übergeordneten Leitung bzw. Geschäftsführung, des Rechnungs- und Personalwesens sowie der allgemeinen Veraltung (Gehälter, Bezüge Sonderzahlungen und Sozialabgaben), – dem Projekt zurechenbare anteilige Miete- und Mietnebenkosten (z. B. Heizung, Wasser Strom, Müllabfuhr, Reinigung), – dem Projekt zurechenbare anteilige Ausgaben für Verbrauchs- und Arbeitsmaterialien sowie Druckkosten (Papier, Toner, etc.), – dem Projekt zurechenbare anteilige Ausgaben für Porto und Versandkosten – dem Projekt zurechenbare anteilige Ausgaben für Telefon und Mobilfunk, Internetzugang, Rundfunkbeiträge, – dem Projekt zurechenbare anteilige Ausgaben für Hard- und Software der IT-Infrastruktur (z. B. Netzwerktechnik, allgemeine Bürosoftware und Betriebssysteme; nicht darunter fällt Hardware für im Projekt eingesetztes Personal), – dem Projekt zurechenbare anteilige Ausgaben für allgemeine Informationsmaterialen des Zuwendungsempfängers, Webseiten, – dem Projekt zurechenbare anteilige Ausgaben für Abonnements und Literatur, – dem Projekt zurechenbare anteilige für Arbeitsgeber-Ausgaben für Pflichtversicherungen, Steuern/Abgaben sowie Pflichtbeiträge zu Berufsgenossenschaften und Berufsverbänden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.