Verordnung der Landesdirektion Sachsen zur Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung über die Festlegung des Planungsgebietes für das Bauvorhaben „Stadtbahn Dresden 2020, Stadtbahn-Neubaustrecke Nürnberger Straße – Wasaplatz (Teilstrecke 1.3)“ in der Landeshauptstadt Dresden
- Fundstelle:
- SächsGVBl. 2023 Nr. 18, S. 841 Fsn-Nr.: 471
§ 1 Die Geltungsdauer der Verordnung der Landesdirektion Sachsen über die Festlegung des Planungsgebietes zur Sicherung der Planung für das Bauvorhaben „Stadtbahn Dresden 2020, Stadtbahn-Neubaustrecke Nürnberger Straße – Wasaplatz (Teilstrecke 1.3)“ in der Landeshauptstadt Dresden vom 27. August 2021 (SächsGVBl. S. 1149) wird um zwei Jahre bis zum 9. Oktober 2025 verlängert.
§ 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Chemnitz, den 26. September 2023 Landesdirektion SachsenKraushaarPräsidentin
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.