Gesetz zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag
- Fundstelle:
- SächsGVBl. 2023 Nr. 10, S. 118 Fsn-Nr.: 72-49
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Artikel 1 Dem am 2. November 2022 unterzeichneten Dritten Medienänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
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Artikel 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt, ob der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 2 in Kraft getreten oder gegenstandslos geworden ist. Dresden, den 26. April 2023 Der LandtagspräsidentDr. Matthias Rößler Der MinisterpräsidentMichael Kretschmer Chef der Staatskanzlei undStaatsminister für Bundesangelegenheiten und MedienOliver Schenk
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.