Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über die Tabelle der durchschnittlichen Rohbauwerte
- Fundstelle:
- SächsABl. 2023 Nr. 11, S. 391 Fsn-Nr.: 211
Anlage Tabelle der durchschnittlichen Rohbauwerte Tabelle der durchschnittlichen Rohbauwerte Nummer Gebäudeart Rohbauwert Nummer Gebäudeart Rohbauwert Euro/m³ 1 Wohngebäude 175 2 Wochenendhäuser 154 3 Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen 236 4 Schulen 225 5 Kindergärten 201 6 Hotels, Pensionen und Heime bis 60 Betten, Gaststätten 201 7 Hotels, Heime und Sanatorien mit mehr als 60 Betten 234 8 Krankenhäuser 260 9 Versammlungsstätten, soweit nicht unter Nummer 7 oder 12 aufgeführt 201 10 Kirchen 225 11 Leichenhallen und Friedhofskapellen 184 12 Turn- und Sporthallen, soweit nicht unter Nummer 21 aufgeführt 133 13 Hallenbäder 217 14 sonstige, nicht unter den Nummern 1 bis 13 aufgeführte eingeschossige Gebäude, zum Beispiel Umkleideräume von Sporthallen und Schwimmbädern 169 15 Verkaufsstätten1), soweit sie eingeschossig sind 133 16 Verkaufsstätten2), soweit sie mehrgeschossig sind 237 17 Kleingaragen, ausgenommen offene Kleingaragen 106 18 Mittel- und Großgaragen, soweit sie eingeschossig sind 130 19 Mittel- und Großgaragen, soweit sie mehrgeschossig sind 156 20 Tiefgaragen 240 21 Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude, Tennishallen sowie einfache Sporthallen, soweit sie eingeschossig sind, bis 50 000 m³ Brutto-Rauminhalt 21.1 mit nicht geringen Einbauten3) 116 21.2 ohne oder mit geringen Einbauten3) 21.2.1 bis 2 000 m³ Brutto-Rauminhalt 21.2.1.1 Bauart schwer4) 83 21.2.1.2 sonstige Bauart 72 21.2.2 der 2 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 5 000 m³ 21.2.2.1 Bauart schwer4) 72 21.2.2.2 sonstige Bauart 57 21.2.3 der 5 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 50 000 m³ 21.2.3.1 Bauart schwer4) 57 21.2.3.2 sonstige Bauart 45 22 Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude, soweit sie mehrgeschossig sind, bis 100 000 m³ Brutto-Rauminhalt 22.1 ohne oder mit geringen Einbauten3) 169 22.2 mit nicht geringen Einbauten3) 195 23 sonstige kleinere gewerbliche Bauten, soweit sie eingeschossig sind, soweit nicht unter Nummer 21 aufgeführt 142 24 Stallgebäude, Scheunen und sonstige landwirtschaftliche Betriebsgebäude, ausgenommen Güllekeller wie Nummer 21 25 Güllekeller, soweit sie unter Ställen oder sonstigen landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden liegen 139 26 Schuppen, offene Kleingaragen, offene Feldscheunen und ähnliche Gebäude 65 27 Gewächshäuser 27.1 bis 1 500 m³ Brutto-Rauminhalt 45 27.2 der 1 500 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt 29 _____________________ 1) Bei Hallenbauten ohne oder mit geringen Einbauten ist der Rohbauwert um 30 Prozent zu reduzieren. Hierzu zählen auch Einbauten im Sinne der Anlage 1 laufende Nummer 17 Tarifstelle 1.2 Absatz 3 Satz 4. 2) Bei mehrgeschossigen Verkaufsstätten mit geringen Einbauten, deren Nutzflächen fast ausschließlich dem Verkauf oder der Ausstellung dienen, ist der Rohbauwert um 40 Prozent zu reduzieren. Hierzu zählen auch Einbauten im Sinne der Anlage 1 laufende Nummer 17 Tarifstelle 1.2 Absatz 3 Satz 4. 3) Hierzu zählen auch Einbauten im Sinne der Anlage 1 laufende Nummer 17 Tarifstelle 1.2 Absatz 3 Satz 4. 4) Gebäude, deren Außenwände überwiegend aus Beton, einschließlich Leicht- und Gasbeton, oder aus mehr als 17,5 cm dickem Mauerwerk bestehen.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.