Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern nach § 3 Abs. 3 Satz 3 OWiZuVO
- Fundstelle:
- SächsGVBl. 2010 Nr. 9, S. 222 Fsn-Nr.: 34
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.