Sächsisches Grunderwerbsteuersatzgesetz
- Fundstelle:
- SächsGVBl. 2022 Nr. 34, S. 705, 715 Fsn-Nr.: 51-8
Steuersatz
§ 1Steuersatz Der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer für Rechtsvorgänge, die sich auf im Freistaat Sachsen belegene Grundstücke beziehen, beträgt 5,5 Prozent.
Anwendungsbereich
§ 2Anwendungsbereich Der Steuersatz ist auf Rechtsvorgänge anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2022 verwirklicht werden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.