Bek-Tabelle-Rohbauwerte · Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über die Tabelle der durchschnittlichen Rohbauwerte

Fundstelle:
SächsABl. 2022 Nr. 17, S. 562 Fsn-Nr.: 211
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Anlage

Anlage Tabelle der durchschnittlichen Rohbauwerte Tabelle der durchschnittlichen Rohbauwerte Nummer Gebäudeart Rohbauwert Nummer Gebäudeart RohbauwertEuro/m³ 1 Wohngebäude 150 2 Wochenendhäuser 132 3 Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen 201 4 Schulen 192 5 Kindergärten 172 6 Hotels, Pensionen und Heime bis 60 Betten, Gaststätten 172 7 Hotels, Heime und Sanatorien mit mehr als 60 Betten 200 8 Krankenhäuser 222 9 Versammlungsstätten, soweit nicht unter Nummer 7 oder 12 aufgeführt 172 10 Kirchen 192 11 Leichenhallen und Friedhofskapellen 157 12 Turn- und Sporthallen, soweit nicht unter Nummer 21 aufgeführt 114 13 Hallenbäder 186 14 sonstige, nicht unter den Nummern 1 bis 13 aufgeführte eingeschossige Gebäude,zum Beispiel Umkleideräume von Sporthallen und Schwimmbädern 144 15 Verkaufsstätten1), soweit sie eingeschossig sind 114 16 Verkaufsstätten2), soweit sie mehrgeschossig sind 203 17 Kleingaragen, ausgenommen offene Kleingaragen 90 18 Mittel- und Großgaragen, soweit sie eingeschossig sind 111 19 Mittel- und Großgaragen, soweit sie mehrgeschossig sind 133 20 Tiefgaragen 205 21 Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude, Tennishallen sowie einfache Sporthallen,soweit sie eingeschossig sind,bis 50 000 m³ Brutto-Rauminhalt 21.1 mit nicht geringen Einbauten3) 99 21.2 ohne oder mit geringen Einbauten3) 21.2.1 bis 2 000 m³ Brutto-Rauminhalt 21.2.1.1 Bauart schwer4) 71 21.2.1.2 sonstige Bauart 62 21.2.2 der 2 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 5 000 m³ 21.2.2.1 Bauart schwer4) 62 21.2.2.2 sonstige Bauart 49 21.2.3 der 5 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 50 000 m³ 21.2.3.1 Bauart schwer4) 49 21.2.3.2 sonstige Bauart 39 22 Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude, soweit sie mehrgeschossig sind,bis 100 000 m³ Brutto-Rauminhalt 22.1 ohne oder mit geringen Einbauten3) 144 22.2 mit nicht geringen Einbauten3) 166 23 sonstige kleinere gewerbliche Bauten, soweit sie eingeschossig sind,soweit nicht unter ­Nummer 21 aufgeführt 121 24 Stallgebäude, Scheunen und sonstige landwirtschaftliche Betriebsgebäude,ausgenommen Güllekeller wie Nummer 21 25 Güllekeller, soweit sie unter Ställen oder sonstigen landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden liegen 119 26 Schuppen, offene Kleingaragen, offene Feldscheunen und ähnliche Gebäude 55 27 Gewächshäuser 27.1 bis 1 500 m³ Brutto-Rauminhalt 39 27.2 der 1 500 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt 25 _____________________ 1) Bei Hallenbauten ohne oder mit geringen Einbauten ist der Rohbauwert um 30 Prozent zu reduzieren. Hierzu zählen auch Einbauten im Sinne der Anlage 1 laufende Nummer 17 Tarifstelle 1.2 Absatz 3 Satz 4. 2) Bei mehrgeschossigen Verkaufsstätten mit geringen Einbauten, deren Nutzflächen fast ausschließlich dem Verkauf oder der Ausstellung dienen, ist der Rohbauwert um 40 Prozent zu reduzieren. Hierzu zählen auch Einbauten im Sinne der Anlage 1 laufende Nummer 17 Tarifstelle 1.2 Absatz 3 Satz 4. 3) Hierzu zählen auch Einbauten im Sinne der Anlage 1 laufende Nummer 17 Tarifstelle 1.2 Absatz 3 Satz 4. 4) Gebäude, deren Außenwände überwiegend aus Beton, einschließlich Leicht- und Gasbeton, oder aus mehr als 17,5 cm dickem Mauerwerk bestehen.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.