Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Neuregelung der Zuordnung der Sächsischen Landesfachstelle für Bibliotheken
- Fundstelle:
- SächsABl. 2021 Nr. 52, S. 1719 Fsn-Nr.: 70-V21.1
1 Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus über die Zuordnung der Sächsischen Landesfachstelle für Bibliotheken (VwV Zuordnung Sächsische Landesfachstelle für Bibliotheken)
Artikel 1Verwaltungsvorschriftdes Sächsischen Staatsministeriumsfür Wissenschaft, Kultur und Tourismusüber die Zuordnungder Sächsischen Landesfachstelle für Bibliotheken(VwV Zuordnung Sächsische Landesfachstelle für Bibliotheken)
2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Artikel 2Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Zuordnung der Sächsischen Landesfachstelle für Bibliotheken vom 9. Juli 2008 (SächsABl. S. 989), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 2. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. S. S 393) außer Kraft. Dresden, den 14. Dezember 2021 Der Staatsminister für Wissenschaft, Kultur und TourismusSebastian Gemkow Die Staatsministerin für Kultur und Tourismusbeim Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und TourismusBarbara Klepsch Der Staatsminister des InnernProf. Dr. Roland Wöller
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.