Foerderzustaendigkeitsverordnung-SMJusDEG · Sachsen

Förderzuständigkeitsverordnung SMJusDEG

Fundstelle:
SächsGVBl. 2021 Nr. 46, S. 1347 Fsn-Nr.: 55-x.10
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Übertragung von Zuständigkeiten

§ 1Übertragung von Zuständigkeiten Die Landesdirektion Sachsen ist zuständig für die Durchführung der Förderung nach Großbuchstabe B Ziffer I der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit vom 23. Juli 2021 (SächsABl. S. 1027) in der jeweils geltenden Fassung.

§ 2

Inkrafttreten

§ 2Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 9. Dezember 2021 Die Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und GleichstellungKatja Meier

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.