Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen – Steuerliche Behandlung von Entschädigungen, die kommunalen Wahlbeamten und ehrenamtlichen Mitgliedern kommunaler Volksvertretungen gewährt werden
- Fundstelle:
- SächsABl. 2021 Nr. 51, S. 1652 Fsn-Nr.: 51-V21.2
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.