Erster Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
- Fundstelle:
- SächsGVBl. 2021 Nr. 27, S. 663 Fsn-Nr.: 253
1 Änderung des Staatsvertrages zur gemeinsamen Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
Artikel 1Änderung des Staatsvertrageszur gemeinsamen Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten undKinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Der Staatsvertrag zur gemeinsamen Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vom 2. Juni 2005 wird wie folgt geändert: 1. In der Überschrift werden die Wörter „Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten“ durch die Wörter „Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten“ ersetzt. 2. Artikel 1 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden die Wörter „Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten“ durch die Wörter „Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten“ ersetzt. bb) Folgender Satz wird angefügt: „Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im Sinne dieses Vertrages sind Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die über eine Approbation oder eine Berufserlaubnis nach § 2 oder § 4 des Psychotherapeutengesetzes vom 16. Juni 1998 (BGBl. I S. 1311) in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung verfügen, sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die über eine Approbation oder eine Berufserlaubnis nach § 1 Absatz 1 Satz 1 oder 2 des Psychotherapeutengesetzes vom 15. November 2019 (BGBl. I S. 1604) in der jeweils geltenden Fassung verfügen.“ b) Absatz 4 wird wie folgt geändert: aa) Satz 1 wird wie folgt geändert: aaa) Nach dem Wort „Apotheker“ werden die Wörter „sowie der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten“ eingefügt. bbb) Die Wörter „Artikel 17 des Gesetzes vom 27. Juni 2001 (SächsGVBl. S. 426, 428)“ werden durch die Wörter „Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Juli 2020 (SächsGVBl. S. 374)“ ersetzt. bb) In Satz 2 wird das Wort „Richter“ durch die Wörter „Richterinnen und Richter“ ersetzt. c) In Absatz 5 Satz 1 und Satz 2 werden jeweils die Wörter „Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten“ durch die Wörter „Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten“ ersetzt. 3. Artikel 3 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „des Präsidenten und des Vizepräsidenten“ durch die Wörter „der Präsidentin oder des Präsidenten und der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten“ ersetzt. b) Satz 3 wird gestrichen. 4. Artikel 5 wird aufgehoben. 5. Artikel 6 wird Artikel 5. 6. Artikel 7 wird Artikel 6 und wie folgt geändert: a) Die Absatzbezeichnung „(1)“ wird gestrichen. b) Absatz 2 wird aufgehoben. 7. Artikel 8 wird Artikel 7.
2 Inkrafttreten, Neubekanntmachung
Artikel 2Inkrafttreten, Neubekanntmachung (1) Dieser Staatsvertrag tritt zum 1. Juli 2021 in Kraft.1 Sind bis zum 30. Juni 2021 nicht alle Ratifikationsurkunden bei der Sächsischen Staatskanzlei hinterlegt, wird der Staatsvertrag gegenstandslos. (2) Die Sächsische Staatskanzlei teilt den Ländern die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden mit. (3) Die Länder werden ermächtigt, den Wortlaut des Staatsvertrages in der Fassung, die sich aus Artikel 1 ergibt, mit neuem Datum bekannt zu machen. Dresden, den 28. April 2021 Für den Freistaat Sachsen:Der Ministerpräsidentvertreten durch die Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen ZusammenhaltPetra Köpping Für das Land Brandenburg:Der Ministerpräsidentvertreten durch die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und VerbraucherschutzUrsula Nonnemacher Für das Land Mecklenburg-Vorpommern:Die Ministerpräsidentinvertreten durch den Minister für Wirtschaft, Arbeit und GesundheitHarry Glawe Für das Land Sachsen-Anhalt:Der Ministerpräsidentvertreten durch die Ministerin für Arbeit, Soziales und IntegrationPetra Grimm-Benne Für den Freistaat Thüringen:Der Ministerpräsidentvertreten durch die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und FamilieHeike Werner
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.