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title: "VwV-Zusatz-und-Unterstuetzungsleistungen — VwV-Zusatz- und Unterstützungsleistungen"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/sn/19154-vwv-zusatz-und-unterstuetzungsleistungen"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Sachsen"
language: "de"
source: "https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19154-VwV-Zusatz-und-Unterstuetzungsleistungen"
updated: "2026-05-13T18:05:47+00:00"
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# VwV-Zusatz-und-Unterstuetzungsleistungen — VwV-Zusatz- und Unterstützungsleistungen

**Landesrecht Sachsen**
*Fundstelle:* SächsABl. 2021 Nr. 21, S. 598 Fsn-Nr.: 242-V21.2


### Anlage — (zu Ziffer III Nummer 3)

Anlage(zu Ziffer III Nummer 3) Als Unterstützungsleistungen werden pauschal geleistet: Anlage Fallgruppen Kriterien Entschädigung Fallgruppen Kriterien Entschädigung Fallgruppe I Leichtere Körper- und Gesundheitsschäden ohne (bleibende) Funktionsbeeinträchtigung I.1 Ohne Arbeitsunfähigkeit oder mit Arbeitsunfähigkeit von weniger als drei zusammenhängenden Tagen entfällt I.2 Mit ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit von drei oder mehr zusammenhängenden Tagen 16,00 Euro pro Tag maximal insgesamt 1 100,00 Euro Fallgruppe II Erkrankungen, welche nach den Erfahrungswerten der Unfallkasse Sachsen über die 26. Woche nach dem Ereignis hinaus auf Dauer zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) in nachfolgender Abstufung führen: II.1 20 bis 30 Prozent 2 200,00 Euro II.2 35 bis 45 Prozent 3 800,00 Euro II.3 50 bis 75 Prozent 6 600,00 Euro II.4 80 bis 100 Prozent 11 000,00 Euro Fallgruppe III Todesfälle 22 000,00 Euro

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— VwV-Zusatz- und Unterstützungsleistungen
Amtliche Fassung: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19154-VwV-Zusatz-und-Unterstuetzungsleistungen
Quelle: www.revosax.sachsen.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
