Gesetz zum Glücksspielstaatsvertrag 2021
- Fundstelle:
- SächsGVBl. 2021 Nr. 15, S. 366 Fsn-Nr.: 606-16
1 Zustimmung zum Glücksspielstaatsvertrag 2021
Artikel 1Zustimmung zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 1Dem am 29. Oktober 2020 von den Ländern unterzeichneten Glücksspielstaatsvertrag 2021 wird zugestimmt. 2Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 wird nachstehend veröffentlicht.
2 Inkrafttreten, Bekanntmachung
Artikel 2Inkrafttreten, Bekanntmachung (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt, ob der Glücksspielstaatsvertrag 2021 nach seinem § 35 Absatz 1 in Kraft getreten oder gegenstandslos geworden ist. Dresden, den 24. März 2021 Der LandtagspräsidentDr. Matthias Rößler Der MinisterpräsidentMichael Kretschmer Der Staatsminister des InnernProf. Dr. Roland Wöller
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.