Bek-nach-155a-SaechsBG · Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Anpassung der Aufwandsentschädigungen nach § 155a Absatz 2 des Sächsischen Beamtengesetzes

Fundstelle:
SächsABl. 2021 Nr. 11, S. 259 Fsn-Nr.: 240
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.