Verordnung der Landesdirektion Sachsen zur Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung über die Festlegung des Planungsgebietes für das Bauvorhaben „Stadtbahn Dresden 2020, Stadtbahn- Neubaustrecke Nossener Brücke – Nürnberger Straße (Teilstrecke 1.2)“ in der Landeshauptstadt Dresden
- Fundstelle:
- SächsGVBl. 2021 Nr. 3, S. 157 Fsn-Nr.: 471
§ 1 Die Geltungsdauer der Verordnung der Landesdirektion Sachsen über die Festlegung des Planungsgebietes zur Sicherung der Planung für das Bauvorhaben „Stadtbahn Dresden 2020, Stadtbahn-Neubaustrecke Nossener Brücke – Nürnberger Straße (Teilstrecke 1.2)“ in der Landeshauptstadt Dresden vom 18. Januar 2019 (SächsGVBl. S. 91) wird um zwei Jahre bis zum 13. Februar 2023 verlängert.
§ 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 11. Januar 2021 Landesdirektion SachsenKraushaarPräsidentin
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.