VwV Elektronische Verfahrensakte
- Fundstelle:
- SächsJMBl. 2026 Nr. 1, S. 16 Fsn-Nr.: 300
Eingangsformel
Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
zu Regelungen im Zusammenhang mit der Umstellung auf elektronische Aktenführung
(VwV Elektronische Verfahrensakte – VwVEAkte)
Vom 19. Dezember 2025
[zuletzt geändert durch VwV vom 18. August 2026 (SächsJMBl. S. 189)
mit Wirkung ab 1. September 2026]
I. Weiterführung von in Papierform angelegten Akten in Papier
I.
Weiterführung von in Papierform angelegten Akten in Papier
- 1.
- Bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften werden Akten, die in Papierform angelegt wurden, vorbehaltlich der Regelungen in den Ziffern II bis V in Papierform weitergeführt.
- 2.
- Bei den Verwaltungsbehörden, soweit sie Aufgaben im Bußgeldverfahren wahrnehmen, werden Akten, die in Papierform angelegt wurden, in Papierform weitergeführt.
- 3.
- Die Nummern 1 und 2 gelten entsprechend, wenn elektronisch geführte Akten zu einer in Papierform geführten führenden Akte verbunden werden.
II. Bestimmung der Verfahren mit hybrider Aktenführung
II.
Bestimmung der Verfahren mit hybrider Aktenführung
In den folgenden Verfahren werden in Papierform angelegte Akten elektronisch weitergeführt:
- 1.
- am sächsischen Landessozialgericht alle Verfahren ab dem 1. Oktober 2025, die bis zum 5. Dezember 2021 anhängig geworden und am 1. Oktober 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- 2.
- am Sozialgericht Dresden alle Verfahren ab dem 1. Oktober 2025, die bis zum 5. Dezember 2021 anhängig geworden und am 1. Oktober 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- 3.
- am Sozialgericht Leipzig alle Verfahren ab dem 1. Oktober 2025, die bis zum 11. Juni 2023 anhängig geworden und am 1. Oktober 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- 4.
- am Sozialgericht Chemnitz alle Verfahren ab dem 1. Oktober 2025, die bis zum 27. März 2022 anhängig geworden und am 1. Oktober 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- 5.
- am Amtsgericht Dresden alle Verfahren
- a)
- ab dem 1. Mai 2025 unter dem Registerzeichen XVll, die seit dem 1. Januar 2020 anhängig geworden und am 1. Mai 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- b)
- ab dem 11. Juni 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 11. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
- c)
- ab dem 1. Januar 2026 unter den Registerzeichen HRA, HRB, GnR, GsR, PR und VR sowie alle Neuanmeldungen zu einem öffentlichen Register mit den Registerzeichen AR, die am 1. Januar 2026 noch nicht erledigt sind,
- 6.
- am Landgericht Dresden alle Verfahren ab dem 4. Juni 2025 unter den Registerzeichen O und OH, die am 4. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- 7.
- am Landgericht Chemnitz alle Verfahren ab dem 4. Juni 2025 unter den Registerzeichen O und OH, die am 4. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- 8.
- am Landgericht Görlitz alle Verfahren ab dem 4. Juni 2025 unter den Registerzeichen O und OH, die am 4. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- 9.
- am Landgericht Leipzig alle Verfahren ab dem 4. Juni 2025 unter den Registerzeichen O und OH, die am 4. Juni 2025 noch nicht weggelegt gewesen sind,
- 10.
- am Amtsgericht Pirna alle Verfahren
- a)
- ab dem 11. Juni 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 11. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
- b)
- ab dem 11. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 11. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- c)
- ab dem 9. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2022 anhängig geworden und am 9. September 2026 noch nicht erledigt sind,
- 11.
- am Amtsgericht Zwickau alle Verfahren
- a)
- ab dem 18. Juni 2025 unter den Registerzeichen F und FH, die am 18. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
- b)
- ab dem 18. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 18. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- 12.
- am Amtsgericht Auerbach alle Verfahren
- a)
- ab dem 18. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig geworden und am 18. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- b)
- ab dem 9. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 9. September 2026 noch nicht erledigt sind,
- 13.
- am Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal alle Verfahren
- a)
- ab dem 18. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 18. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- b)
- ab dem 9. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2020 anhängig geworden und am 9. September 2026 noch nicht erledigt sind,
- 14.
- am Amtsgericht Plauen alle Verfahren
- a)
- ab dem 18. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 18. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- b)
- ab dem 7. Oktober 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2022 anhängig geworden und am 4. Oktober 2026 noch nicht erledigt sind,
- 15.
- am Amtsgericht Chemnitz alle Verfahren
- a)
- ab dem 25. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- b)
- ab dem 1. Januar 2026 unter den Registerzeichen HRA, HRB, GnR, GsR, PR und VR sowie alle Neuanmeldungen zu einem öffentlichen Register mit den Registerzeichen AR, die am 1. Januar 2026 noch nicht erledigt sind,
- c)
- ab dem 15. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2022 anhängig geworden und am 15. September 2026 noch nicht erledigt sind,
- 16.
- am Amtsgericht Aue-Bad Schlema alle Verfahren
- a)
- ab dem 25. Juni 2025 unter den Registerzeichen F und FH, die am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
- b)
- ab dem 25. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- c)
- ab dem 15. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2020 anhängig geworden und am 15. September 2026 noch nicht erledigt sind,
- 17.
- am Amtsgericht Freiberg alle Verfahren
- a)
- ab dem 25. Juni 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
- b)
- ab dem 25. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig geworden und am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- 18.
- am Amtsgericht Marienberg alle Verfahren
- a)
- ab dem 25. Juni 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
- b)
- ab dem 25. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- c)
- ab dem 15. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2022 anhängig geworden und am 15. September 2026 noch nicht erledigt sind,
- 19.
- am Amtsgericht Döbeln alle Verfahren
- a)
- ab dem 25. Juni 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
- b)
- ab dem 25. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- c)
- ab dem 15. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2020 anhängig geworden und am 15. September 2026 noch nicht erledigt sind,
- 20.
- am Amtsgericht Görlitz alle Verfahren ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig geworden und am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- 21.
- am Amtsgericht Bautzen alle Verfahren ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- 22.
- am Amtsgericht Hoyerswerda alle Verfahren
- a)
- ab dem 2. Juli 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
- b)
- ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig geworden und am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- 23.
- am Amtsgericht Kamenz alle Verfahren ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- 24.
- am Amtsgericht Weißwasser alle Verfahren ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig geworden und am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- 25.
- am Amtsgericht Zittau alle Verfahren
- a)
- ab dem 2. Juli 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
- b)
- ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- c)
- ab dem 23. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2013 anhängig geworden und am 23. September 2026 noch nicht erledigt sind,
- 26.
- am Amtsgericht Leipzig alle Verfahren
- a)
- ab dem 9. Juli 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
- b)
- ab dem 9. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- c)
- ab dem 1. Januar 2026 unter den Registerzeichen HRA, HRB, GnR, GsR, PR und VR sowie alle Neuanmeldungen zu einem öffentlichen Register mit den Registerzeichen AR, die am 1. Januar 2026 noch nicht erledigt sind,
- d)
- ab dem 30. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2021 anhängig geworden und am 30. September 2026 noch nicht erledigt sind,
- 27.
- am Amtsgericht Borna alle Verfahren
- a)
- ab dem 9. Juli 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
- b)
- ab dem 9. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- 28.
- am Amtsgericht Eilenburg alle Verfahren
- a)
- ab dem 9. Juli 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
- b)
- ab dem 9. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- c)
- ab dem 30. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2022 anhängig geworden und am 30. September 2026 noch nicht erledigt sind,
- 29.
- am Amtsgericht Grimma alle Verfahren
- a)
- ab dem 9. Juli 2025 unter den Registerzeichen C und H, die am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- b)
- ab dem 9. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig geworden und am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- c)
- ab dem 30. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 30. September 2026 noch nicht erledigt sind,
- 30.
- am Amtsgericht Torgau alle Verfahren
- a)
- ab dem 9. Juli 2025 unter den Registerzeichen C und H, die am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- b)
- ab dem 9. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig geworden und am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- 31.
- am Verwaltungsgericht Chemnitz alle Verfahren ab dem 1. September 2025, die am 1. September 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- 32.
- am Verwaltungsgericht Leipzig alle Verfahren ab dem 29. September 2025, die am 29. September 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- 33.
- am Verwaltungsgericht Dresden alle Verfahren ab dem 3. November 2025, die am 3. November 2025 noch nicht erledigt gewesen sind.
III. Hybride Aktenführung bei Abgaben und Verweisungen
III.
Hybride Aktenführung bei Abgaben und Verweisungen
Durch Abgabe oder Verweisung von anderen Gerichten oder Spruchkörpern eingegangene in Papierform geführte Akten werden elektronisch weitergeführt.
IV. Besondere örtliche Regelungen
IV.
Besondere örtliche Regelungen
- 1.
- Die Leitungen der jeweils aktenführenden Staatsanwaltschaften oder Gerichte oder eine von diesen bestimmte Stelle können im Einzelfall oder für bestimmte allgemein umschriebene Verfahren anordnen, dass eine in Papierform geführte oder elektronisch weitergeführte Akte vollständig elektronisch geführt wird. Der Übergang in die vollständige elektronische Form ist unter Benennung der Anordnung aktenkundig zu machen. Die Digitalisierung der Akte erfolgt durch die jeweils aktenführende Staatsanwaltschaft oder das jeweils aktenführende Gericht.
- 2.
- Die Leitung des jeweils aktenführenden Gerichts oder eine von dieser bestimmte Stelle kann im Einzelfall anordnen, dass eine in Papierform geführte Akte elektronisch weitergeführt wird. Der Beginn der Weiterführung der Akten in elektronischer Form und die Gründe sind aktenkundig zu machen.
V. Besonderheiten in Straf- und Bußgeldverfahren
V.
Besonderheiten in Straf- und Bußgeldverfahren
- 1.
- Werden in Straf- und Bußgeldverfahren in Papierform geführte Akten zu einer elektronisch geführten Akte verbunden, sind die Papierakten durch die zum Zeitpunkt der Verbindung jeweils aktenführende Staatsanwaltschaft oder das aktenführende Gericht zu digitalisieren. Sofern eine Digitalisierung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre, kann die jeweilige Behörden- oder Gerichtsleitung oder eine von dieser bestimmte Stelle im Einzelfall anordnen, dass die hinzuverbundenen Akten in der Papierform verbleiben. Diese Anordnung ist aktenkundig zu machen. Die Ziffern II, III und IV Nummer 2 finden im Übrigen in Straf- und Bußgeldverfahren keine Anwendung.
- 2.
- Gemäß § 14 Absatz 2 Satz 1 der Sächsischen E-Justizverordnung werden bei den in der Anlage benannten Bußgeldbehörden vom 1. April 2026 bis einschließlich 31. August 2026 die Akten weiterhin in Papierform angelegt sowie von anderer Stelle übermittelte elektronische Akten in Papierform geführt oder weitergeführt. Die Anordnung hinsichtlich der Nummern 5 bis 103 der Anlage umfasst auch die Aufgabenwahrnehmung einer Gemeinde als erfüllende Gemeinde für eine Verwaltungsgemeinschaft im Sinne des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit.
- 3.
- Gemäß § 14 Absatz 3 Satz 1 der Sächsischen E-Justizverordnung werden bei den in der Anlage 2 benannten Bußgeldbehörden vom 1. September 2026 bis einschließlich 31. Dezember 2026 die Akten weiterhin in Papierform angelegt sowie von anderer Stelle übermittelte elektronische Akten in Papierform geführt oder weitergeführt. Diese Anordnung hinsichtlich der Nummern 4 bis 92 der Anlage 2 umfasst auch die Aufgabenwahrnehmung einer Gemeinde als erfüllende Gemeinde für eine Verwaltungsgemeinschaft im Sinne des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit.
VI. Arbeitsgerichtliches Mahnverfahren
VI.
Arbeitsgerichtliches Mahnverfahren
Das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren wird in Papierform geführt.
VII. Außerkrafttreten
VII.
Außerkrafttreten
Die VwV Elektronische Verfahrensakte vom 22. März 2022 (SächsJMBl. S. 23), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 18. November 2025 (SächsJMBl. S. 243) geändert worden ist, enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 275), und die VwV Hybridaktenführung vom 11. April 2025 (SächsJMBl. S. 21), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 5. August 2025 (SächsJMBl. S. 66) geändert worden ist, treten am 1. Januar 2026 außer Kraft.
VIII. Inkrafttreten
VIII.
Inkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Dresden, den 19. Dezember 2025
Die Staatsministerin der Justiz
Prof. Constanze Geiert
Anlage 1(zu Ziffer V Nummer 2) 1. Landkreis Bautzen 2. Landkreis Leipzig 3. Landkreis Mittelsachsen 4. Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 5. Stadt Altenberg 6. Stadt Annaberg-Buchholz 7. Stadt Aue-Bad Schlema 8. Stadt Bad Düben 9. Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel 10. Stadt Bad Muskau 11. Stadt Brandis 12. Stadt Burgstädt 13. Stadt Chemnitz 14. Stadt Colditz 15. Stadt Coswig 16. Stadt Delitzsch 17. Stadt Ebersbach-Neugersdorf 18. Stadt Ehrenfriedersdorf 19. Stadt Elsterberg 20. Stadt Freiberg 21. Stadt Frohburg 22. Stadt Görlitz 23. Stadt Grimma 24. Stadt Gröditz 25. Stadt Herrnhut 26. Stadt Hoyerswerda 27. Stadt Königstein 28. Stadt Lichtenstein 29. Stadt Limbach-Oberfrohna 30. Stadt Löbau 31. Stadt Lunzenau 32. Stadt Marienberg 33. Stadt Markkleeberg 34. Stadt Netzschkau 35. Stadt Neusalza-Spremberg 36. Stadt Nossen 37. Stadt Oelsnitz/Erzgebirge 38. Stadt Oschatz 39. Stadt Ostritz 40. Stadt Penig 41. Stadt Plauen 42. Stadt Pockau-Lengefeld 43. Stadt Rabenau 44. Stadt Radeberg 45. Stadt Radeburg 46. Stadt Reichenbach/Oberlausitz 47. Stadt Rothenburg/Oberlausitz 48. Stadt Scheibenberg 49. Stadt Schkeuditz 50. Stadt Schlettau 51. Stadt Schwarzenberg/Erzgebirge 52. Stadt Strehla 53. Stadt Taucha 54. Stadt Torgau 55. Stadt Treuen 56. Stadt Waldenburg 57. Stadt Waldheim 58. Stadt Werdau 59. Stadt Wilkau-Haßlau 60. Stadt Wolkenstein 61. Stadt Zwickau 62. Gemeinde Amtsberg 63. Gemeinde Arnsdorf 64. Gemeinde Bannewitz 65. Gemeinde Beilrode 66. Gemeinde Bennewitz 67. Gemeinde Boxberg/Oberlausitz 68. Gemeinde Crottendorf 69. Gemeinde Diera-Zehren 70. Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach 71. Gemeinde Ebersbach 72. Gemeinde Ellefeld 73. Gemeinde Hirschstein 74. Gemeinde Kottmar 75. Gemeinde Laußig 76. Gemeinde Lichtenau 77. Gemeinde Mittelherwigsdorf 78. Gemeinde Mockrehna 79. Gemeinde Muldenhammer 80. Gemeinde Mülsen 81. Gemeinde Neschwitz 82. Gemeinde Niederwiesa 83. Gemeinde Olbersdorf 84. Gemeinde Ottendorf-Okrilla 85. Gemeinde Pöhl 86. Gemeinde Priestewitz 87. Gemeinde Raschau-Markersbach 88. Gemeinde Reinsdorf 89. Gemeinde Röderaue 90. Gemeinde Rosenbach/Vogtland 91. Gemeinde Schleife 92. Gemeinde Schönfeld 93. Gemeinde Schönheide 94. Gemeinde Schwepnitz 95. Gemeinde Sehmatal 96. Gemeinde Spreetal 97. Gemeinde Stauchitz 98. Gemeinde Steinberg 99. Gemeinde Stützengrün 100. Gemeinde Thiendorf 101. Gemeinde Weinböhla 102. Gemeinde Weischlitz 103. Gemeinde Zeithain 104. Verwaltungsverband Jägerswald 105. Verwaltungsverband Wildenstein 106. Kommunaler Sozialverband 107. Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte 108. Landesdirektion 109. Statistisches Landesamt 110. Landesamt für Steuern und Finanzen 111. Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen 112. Handwerkskammer Chemnitz 113. Handwerkskammer Dresden 114. Handwerkskammer Leipzig 115. Industrie- und Handelskammer Dresden 116. Landeszahnärztekammer 117. Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer 118. Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
Anlage 2(zu Ziffer V Nummer 3) 1. Landkreis Leipzig 2. Landkreis Mittelsachsen 3. Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 4. Stadt Altenberg 5. Stadt Annaberg-Buchholz 6. Stadt Aue-Bad Schlema 7. Stadt Bad Düben 8. Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel 9. Stadt Bad Muskau 10. Stadt Bernstadt auf dem Eigen 11. Stadt Brandis 12. Stadt Burgstädt 13. Stadt Chemnitz 14. Stadt Colditz 15. Stadt Coswig 16. Stadt Delitzsch 17. Stadt Ehrenfriedersdorf 18. Stadt Elsterberg 19. Stadt Frohburg 20. Stadt Grimma 21. Stadt Gröditz 22. Stadt Herrnhut 23. Stadt Hoyerswerda 24. Stadt Königstein 25. Stadt Lichtenstein 26. Stadt Limbach-Oberfrohna 27. Stadt Löbau 28. Stadt Lunzenau 29. Stadt Marienberg 30. Stadt Markkleeberg 31. Stadt Netzschkau 32. Stadt Nossen 33. Stadt Oelsnitz/Erzgebirge 34. Stadt Oschatz 35. Stadt Ostritz 36. Stadt Penig 37. Stadt Plauen 38. Stadt Pockau-Lengefeld 39. Stadt Rabenau 40. Stadt Radeberg 41. Stadt Radeburg 42. Stadt Reichenbach/Oberlausitz 43. Stadt Rothenburg/Oberlausitz 44. Stadt Scheibenberg 45. Stadt Schlettau 46. Stadt Schwarzenberg/Erzgebirge 47. Stadt Strehla 48. Stadt Taucha 49. Stadt Torgau 50. Stadt Treuen 51. Stadt Waldenburg 52. Stadt Waldheim 53. Stadt Werdau 54. Stadt Wilkau-Haßlau 55. Stadt Wolkenstein 56. Stadt Zwickau 57. Gemeinde Amtsberg 58. Gemeinde Arnsdorf 59. Gemeinde Bannewitz 60. Gemeinde Bennewitz 61. Gemeinde Boxberg/Oberlausitz 62. Gemeinde Crottendorf 63. Gemeinde Diera-Zehren 64. Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach 65. Gemeinde Ebersbach 66. Gemeinde Hirschstein 67. Gemeinde Kottmar 68. Gemeinde Laußig 69. Gemeinde Lichtenau 70. Gemeinde Lohmen 71. Gemeinde Mittelherwigsdorf 72. Gemeinde Mockrehna 73. Gemeinde Mülsen 74. Gemeinde Neschwitz 75. Gemeinde Neukieritzsch 76. Gemeinde Olbersdorf 77. Gemeinde Ottendorf-Okrilla 78. Gemeinde Pöhl 79. Gemeinde Priestewitz 80. Gemeinde Raschau-Markersbach 81. Gemeinde Reinsdorf 82. Gemeinde Röderaue 83. Gemeinde Rosenbach/Vogtland 84. Gemeinde Schönfeld 85. Gemeinde Schönheide 86. Gemeinde Schwepnitz 87. Gemeinde Sehmatal 88. Gemeinde Stauchitz 89. Gemeinde Stützengrün 90. Gemeinde Thiendorf 91. Gemeinde Weischlitz 92. Gemeinde Zeithain 93. Verwaltungsverband Jägerswald 94. Verwaltungsverband Wildenstein 95. Kommunaler Sozialverband 96. Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte 97. Statistisches Landesamt 98. Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen 99. Handwerkskammer Chemnitz 100. Handwerkskammer Dresden 101. Handwerkskammer Leipzig 102. Industrie- und Handelskammer Dresden 103. Landeszahnärztekammer Sachsen 104. Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer 105. Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.